Tiere im Zirkus
BTK Berlin (26.09.2016)
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über Tiere im Zirkus und wiederholt vorgetragenen Forderungen nach einem Verbot von „Wildtieren“ im Zirkus betont die Bundestierärztekammer, dass in jeder Tierhaltung tierartspezifische Haltungsanforderungen zu erfüllen sind. Diese richten sich unabhängig vom Zweck der Haltung nach den artgemäßen Bedürfnissen der zu haltenden Tierart. Darüber hinaus muss die Sachkunde der Tierhalter gewährleistet sein. Diese Grundsätze sind in § 2 TierSchG festgeschrieben und ihre Einhaltung ist auch für Zirkusbetriebe einzufordern.
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