BTK sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Elternzeitvertretung (befristet bis März 2027) eine Sachbearbeitung (m/w/d) für die ATF
Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist die Fortbildungsorganisation der Bundestierärztekammer e. V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern - (BTK), mit über 3.000 Mitgliedern. Sie ist zuständig für die bundesweite Qualitätssicherung (Zertifizierung) tierärztlicher Fortbildung und führt jährlich ca. 60 bis 80 eigene Präsenz- und Online-Fortbildungen durch.
Ihre Aufgaben
- Erledigung aller anfallenden organisatorischen Aufgaben im Rahmen von ATF-Fortbildungen (individuelle telefonische Beratung und schriftliche Korrespondenz mit Interessierten, Teilnehmerverwaltung, Bewerbung, Rechnungstellung, Abrechnung, Aktenverwaltung und digitale Dokumentation etc.)
- Mitgliederverwaltung (Beratung und Information, Klärung von Beitragsangelegenheiten etc.)
- Weitere allgemeine und fachspezifische Aufgaben (ATF und BTK) innerhalb der Geschäftsstelle
Unsere Anforderungen
Vorausgesetzt werden:
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich oder vergleichbare Ausbildung oder entsprechende langjährige Berufserfahrung in dem Bereich
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS-Office, insbesondere Outlook, Word und Excel)
- Ausgezeichnete Ausdrucksweise in Wort und Schrift
- Serviceorientiertes, freundliches Auftreten
- Sorgfältige, zuverlässige Arbeitsweise
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir wünschen uns:
- Erfahrung mit Datenbanken und Content-Management-Systemen
- Selbstständige Arbeitsweise nach Einarbeitung
Unser Angebot
- Eine Vollzeitstelle (39 Stunden/Woche) oder Teilzeitstelle (30 Stunden/Woche)
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team
- Flexible Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit), Homeoffice (mobiles Arbeiten) an einem Tag/Woche
- Verkehrsgünstig gelegener Arbeitsplatz
- Fahrtkostenzuschuss
- Möglichkeit zur arbeitgeberfinanzierten Fortbildung im Tätigkeitsbereich
- Attraktive Vergütung und Sozialleistungen entsprechend TVöD, Sonderzahlungen
- 30 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen in einem Dokument bis zum 10. Dezember 2024 ausschließlich per E-Mail an: atf@btkberlin.de
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Daten elektronisch erfassen und speichern und ausschließlich für Zwecke des Bewerbungsverfahrens nutzen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
BTK-Statement gegen Extremismus
Die Bundestierärztekammer (BTK) als Dachverband der Landes-/Tierärztekammern, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, ist dem Grundgesetz und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.
Ausgrenzung, Hass und Hetze haben in unserem Land keinen Platz. Die Grundwerte, die unsere Gesellschaft charakterisieren, wie Toleranz, Respekt und Vielfalt müssen gelebt werden können, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. Diskriminierende Entwicklungen – egal aus welcher politischen Richtung sie kommen, werden von uns in keiner Weise toleriert!
Zu Petitionen "GOT - so nicht!", „GOT - Ja aber fair“
Am 29. November 2023 hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Petition "GOT - so nicht!" an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gerichtet. Die Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) hat zeitgleich die Petition „GOT - Ja aber fair“ an den Deutschen Bundestag gestartet.
Anlässlich dieser Petitionen hat die Bundestierärztekammer am 4. Dezember die Pressemitteilung "Petitionen gegen die Tierärzteschaft" veröffentlicht.
Die Tierärztekammer Nordrhein hat die Stellungnahme zu Anti-GOT-Petitionen veröffentlicht.
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat im bpt-Info 12/23 Falschmeldungen aus dem Petitionsflyer der VDTH im Artikel "Argumente für Tierärzte/innen zur GOT - Eine Petition auf tönernen Füßen" richtiggestellt.
Anlässlich der Petition "GOT - so nicht!" richtet sich Nane Schomburg, eine junge Tierärztin aus Essen, in einem Video an die Öffentlichkeit. Darin macht sie ihren Unmut deutlich und warnt davor, welche Folgen eine solche Petition haben kann. Quelle: Webseite Alles für die Tiergesundheit, Instagram-Account allesfuerdietiergesundheit
Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht
Die Erläuterungen wurden von der Bundestierärztekammer (BTK) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der LAV (Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) erarbeitet. Sie dienen der besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des seit dem 28.01.20222 geltenden Arzneimittelrechts.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext.
Finden Sie hier die Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht Stand: 14.02.2023
GOT - Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)
Aufgrund der insb. in der Zeitschrift St. Georg verbreiteten Behauptung, dass alle Pferde landwirtschaftliche Nutztiere sind und die Ziff. 40 GOT ein Fehler sei, sieht sich die BTK zu einer Klarstellung gezwungen:
Die von Bundestierärztekammer (BTK) und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bestehende AG „GOT“ hat sich in diversen Telefonkonferenzen mit der Frage der Hausbesuchsgebühr beschäftigt. Die AG möchte betonen, dass sie kein Gremium ist, welches befugt ist, ein Gesetz rechtssicher zu kommentieren. Bei unklaren Formulierungen wird diese Aufgabe den Gerichten zufallen. Nach Auffassung der AG ist die Gesetzeslage aber zurzeit eindeutig:
Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.
Lesen Sie hier das gesamte Dokument "Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)".
Neue GOT ab 22. November 2022 gültig
Die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung ist am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Die Bundestierärztekammer (BTK) stellt dazu folgendes Informationsmaterial zur Verfügung:
Informationen für Tierarztpraxen
Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen
Informationen zur GOT allgemein für Patientenbesitzer:innen
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Dechra-Ausgabe) - gültig seit 22. November 2022!
Informationen bzgl. Ukraine-Hilfe
Die Bundestierärztekammer (BTK) ist entsetzt und bestürzt über die Entwicklungen in der Ukraine. Unsere Gedanken sind bei den Ukrainern, ihren Angehörigen und auch Tieren.
ATF-Anerkennung bei Spenden an die Ukraine
Für tierärztliche Fortbildungen, bei denen die Einnahmen aus Teilnahmegebühren vollständig zur Unterstützung ukrainischer Tierärzt:innen und Tiere gespendet werden, erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf ATF-Anerkennung befristet kostenfrei. Entsprechende Informationen zu Spenden und Unterstützungen sind im Antrag deutlich zu machen.
Die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) informiert auf ihrer Webseite (https://fve.org/ukraine/) ebenfalls zu der aktuellen Situation und fordert alle Parteien auf, alle Human- und Tierarzneimittel, pharmazeutische Wirkstoffe und alle andere Rohstoffe, die zur Herstellung von Diagnostika, Behandlungen und Impfstoffen benötigt werden, vom Geltungsbereich der Sanktionen auszunehmen.
Die FVE hat mit Unterstützung von FECAVA und WVA ein Webportal entwickelt, um die Hilfe europäischer Tierärzt:innen zu koordinieren, um ukrainischen Tierärzt:innen, ihren Familien und Tieren zu helfen. Link zur Webseite: www.VetsForUkraine.com
Die FVE und die European Federation of Companion Animal Veterinary Associations (FECAVA) haben mit Unterstützung der Humane Society International (HSI) und ihrer Partner das Vets for Ukraine Pets-Programm gestartet.Dieses Programm wird es Tierärzt:innen aus 38 Ländern, einschließlich Deutschland, ermöglichen, die tierärztliche Behandlung von Tieren von Flüchtlingen aus der Ukraine erstattet zu bekommen. Auf diese Weise kann der tierärztliche Berufsstand diese Patienten kostenlos behandeln.
Wie geht das? Behandeln Tierärzt:innen ein Tier eines Flüchtlings, können sie einen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen. Die Vets for Ukraine Pets übernehmen die Behandlungskosten von bis zu fünf Hunden, Katzen, Pferden oder anderen Heimtieren bis zu 250 Euro pro Tier, z. B. Akutversorgung, chronische Erkrankungen und Medikamente. Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie hier und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier. Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden.Das Dokument finden Sie hier.Das Passwort zum Ausfüllen dieses Antragsformulars für zugelassene Tierärzt:innen können Sie hier einsehen (im geschützten Bereich – nur für Tierärzt:innen). Die Erstattung erfolgt durch HSI in ca. 4-8 Wochen.
Um Menschen, die ihre Haustiere mit auf die Flucht genommen haben, in dieser Notlage einen unbürokratischen Grenzübertritt zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission ihren Mitgliedsstaaten nahegelegt, die Einreisebestimmungen hinsichtlich der Tollwutimpfung, d. h. insbesondere des Nachweises eines wirksamen Impftiters, auszusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert hier über die erleichterten Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) bietet den Menschen, die mit ihren Haustieren geflüchtet sind, ihre Hilfe an. Notwendige Behandlungen für die Haustiere werden kostenfrei durchgeführt. Auch bei der Erfüllung vorgeschriebener Kennzeichnungspflichten hilft die TiHo: https://www.tiho-hannover.de/universitaet/aktuelles-veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/kostenfreie-behandlung-von-haustieren-ukrainischer-gefluechteter
FAQ zum EU-Tierarzneimittelrecht
Nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) im Jahr 2019 vertritt die BTK die Interessen der Tierärzteschaft bei der Umsetzung des neuen EU-Arzneimittelrechts und informiert die Kolleginnen und Kollegen stets aktuell.
Obwohl die einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften am 28.01.2022 durch das neue europäische Tierarzneimittelrecht abgelöst worden sind, konnten verschiedene Aspekte noch nicht abschließend geregelt werden. Weder auf EU- noch auf nationaler Ebene ist bereits das gesamte untergesetzliche Regelwerk in Kraft getreten bzw. angepasst worden. Somit ist die Umstellung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften über Tierarzneimittel als Prozess zu sehen. Um Sie in dieser für alle Seiten schwierigen Übergangszeit gut informiert zu wissen, finden Sie an dieser Stelle u. E. relevante Neuerungen: FAQ EU-Tierarzneimittelrecht