Leitlinien für die Tiermedizin unter Beteiligung der BTK

Für die verschiedenen Arbeitsbereiche des Tierarztes, vor allem für die Praxis, gibt es immer mehr Leitlinien und Empfehlungen. Ein Vorteil dieser Empfehlungen kann sein, dass sie uns im Dschungel des rasanten wissenschaftlichen Fortschritts den richtigen Weg weisen können.

Zunehmende Rechtsstreitigkeiten zwingen uns besonders bei wertvollen Tieren zu einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und vor Gericht besser bestehen zu können. Im Einzelfall sollte aber sorgfältig geprüft werden, ob neue Leitlinien wirklich erforderlich sind. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über Empfehlungen und Leitlinien, an denen die BTK beteiligt war.

FAQ zum EU-Tierarzneimittelrecht

Nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) im Jahr 2019 vertritt die BTK die Interessen der Tierärzteschaft bei der Umsetzung des neuen EU-Arzneimittelrechts und informiert die Kolleg:innen stets aktuell.

Obwohl die einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften am 28.01.2022 durch das neue europäische Tierarzneimittelrecht abgelöst worden sind, konnten verschiedene Aspekte noch nicht abschließend geregelt werden. Weder auf EU- noch auf nationaler Ebene ist bereits das gesamte untergesetzliche Regelwerk in Kraft getreten bzw. angepasst worden. Somit ist die Umstellung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften über Tierarzneimittel als Prozess zu sehen.

Um die Kolleg:innnen in dieser für alle Seiten schwierigen Übergangszeit gut informiert zu wissen, informiert hier die BTK: FAQ EU-Tierarzneimittelrecht-Stand 2023

 

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Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht

Die Erläuterungen wurden von der Bundestierärztekammer (BTK) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der LAV (Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) erarbeitet. Sie dienen der besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des seit dem 28.01.20222 geltenden Arzneimittelrechts.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext.

Resolution "Bürokratiemonster behindert tierärztliche Tätigkeit"

Gemeinsame Resolution von Bundestierärztekammer e. V. (BTK), Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt), Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. (BbT) und Deutscher Veterinärmedizinischer Gesellschaft e. V. (DVG).

Die Tierärzteschaft bekennt sich klar zu One Health mit der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes auf das unerlässliche Mindestmaß. Hierfür wurde der Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin in den letzten 10 Jahren bereits um nahezu 65 Prozent reduziert.

Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich, 2011

Diese Leitlinien betreffen allgemeine Festlegungen zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blutprodukten im Veterinärbereich, welche gewerbs- oder berufsmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Die Leitlinien wurden erstellt vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und wurden im Deutschen Tierärzteblatt 3/2011 als Beilage veröffentlicht.

Erläuterungen zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) ist am 01.03.2018 überraschend ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Die vorliegenden Erläuterungen sollen den Praktikern und den Überwachungsbehörden als Hilfestellung dienen und greifen zunächst nur grundlegende Fragen auf. In zwei Sitzungen und zwei Webkonferenzen verständigten sich der BTK-Ausschuss für Arzneimittel- und Futtermittelrecht unter Leitung seiner Vorsitzenden, Dr. Ilka Emmerich, die Vorsitzenden der Tierartenausschüsse der BTK, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AGTAM) und Vertreter der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt) und des Bundesverbands der beamteten Tierärzte (BbT) auf dieses Kompromisspapier. Genauere tierartenspezifische Ausführungen werden ggf. in Form von FAQs ergänzt. Andere Erläuterungen zur Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung bleiben unberührt.

Synopse zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Die BTK hat für Sie in einer Synopse die alte und die neue Fassung der TÄHAV inklusive der amtlichen Begründungen gegenübergestellt. Die wichtigsten Inhalte: In bestimmten Fällen wird der Tierarzt verpflichtet, mit einem Antibiogramm die Empfindlichkeit des bakteriellen Erregers zu testen (§12c). Bestimmte Antibiotika (Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinolone), dürfen bei Rindern, Schweinen, Puten, Hühnern, Hunden und Katzen grundsätzlich nicht für eine andere Tierart umgewidmet werden (§ 12b). Es gibt sowohl für die Antibiogramme als auch für die Umwidmungsverbote Ausnahmen, die zu dokumentieren sind (§§ 12b Satz2, 12c Abs. 2, 13 Abs. 4 Satz 2 und 3).

Antibiotika-Leitlinien (2015)

In Anerkennung der Verantwortung der Tierärzte bei der Anwendung von antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln hatte die Bundestierärztekammer in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten (ArgeVet) im Jahr 2000 erstmals die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln" herausgegeben. Die Initiative und das unermüdliche Engagement von Prof. Dr. Fritz Rupert Ungemach (†) trugen dabei ganz wesentlich zum Gelingen des schwierigen Projektes bei. Diese Leitlinien liegen nunmehr in ihrer dritten Auflage vor. Sie sind nun auf aktuellstem Stand im Hinblick auf die geltende Rechtslage, neue Wirkstoffe und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse.

Antibiotika-Leitlinien

Englische Fassung, Stand Januar 2015

Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser - Leitfaden der Arbeitsgruppe im BMEL 2014

Die orale Anwendung von Arzneimitteln erfolgt mit oral anzuwendenden Fertigarzneimitteln (OAF) über das Futter, das Trinkwasser oder durch Anwendung von Fütterungsarzneimitteln (FüAM). OAF und FüAM stellen unverzichtbare Formen der arzneilichen Versorgung von Tieren dar.

Bewertung von Antibiogrammen als Hilfestellung zur Auslegung von § 12c Abs. 2 Nr. 3 der TÄHAV

veröffentlicht als Beilage im DTBl. 1/2019 inklusive erläuterndem Artikel aus DTBl. 1/2019, S. 14-16

Bekämpfung von Würmern (Helminthen) bei Hunden und Katzen (Deutsche Adaption der ESCCAP-Empfehlung) 2014

Überarbeitete ESCCAP-Empfehlung „Helminthen" mit neuen Infos zu aktuellen Themen: Ab sofort steht deutschen Tierärzten/-innen kostenlos eine komplett überarbeitete Neuauflage der Empfehlung „Bekämpfung von Helminthen bei Hunden und Katzen" des European Scientific Counsel Companian Animal Parasites (ESCCAP) zur Verfügung. Neben einer Aktualisierung bisheriger Daten, Fakten und Zahlen auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden zusätzliche Kapitel und Übersichten eingearbeitet. So enthält die Neuauflage u.a. erweiterte Informationen zu Helminthen, die in den vergangenen Jahren in Deutschland an Bedeutung zugenommen haben, darunter unter anderem der Hautwurm Dirofilaria repens und die Lungenwürmer Angiostrogylus vasorum und Crenosoma vulpis. Aber auch aktuelle Trends in der Tierhaltung, wie z. B. die Rohfütterung von Hunden und Katzen (BARFen), werden in der überarbeiteten Empfehlung berücksichtigt. Eine weitere Ergänzung ist eine übersichtliche Tabelle, in der sämtliche Helminthen mit ihrer Relevanz für Deutschland sowie bei Auslandsreisen, ihrer Pathogenität für das Tier und ihrer Bedeutung als Zoonoseerreger auf einen Blick zusammengefasst sind. Eine neue Gliederung der Empfehlung sowie ein modernisiertes Design sorgen darüber hinaus für eine bessere Lesbarkeit und ein schnelleres Auffinden gezielter Fragestellungen.

Empfehlungen der Bundestierärztekammer "Telemedizin in der veterinärmedizinischen Praxis"

Der Einzug der Telemedizin in die tierärztliche Praxis ist längst im Gange. In diesem Zusammenhang sieht die BTK eine Vielzahl potenzieller Chancen, die dieser digitale Fortschritt mit sich bringt. Initial getrieben durch die Corona-bedingte Ausnahmesituation und bestärkt durch den zunehmenden Einzug der Telemedizin in die veterinärmedizinische Praxis hat die BTK-Ad-hoc-AG Telemedizin die im Frühjahr 2020 publizierten Empfehlungen umfassend überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen sowie geltendes Recht angepasst.

Ziel war und ist die Definition eines ethisch und rechtlich vertretbaren Rahmens, in dem sich der telemedizinisch aktive Praktiker sicher bewegen kann.
Für die konkrete Ausgestaltung bezüglich der Frage, was telemedizinisch erlaubt ist, sind jedoch die einzelnen Bundesländer verantwortlich.