Aktueller Rundbrief: Ausgabe 2 – Februar 2023

Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.

 

Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht

Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des seit 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrechts hat die Bundestierärztekammer (BTK) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) entsprechende Erläuterungen erarbeitet. Diese stehen ab sofort auf der Startseite der BTK-Homepage zum Download bereit unter: https://www.bundestieraerztekammer.de/Auslegungshinweise_neues_Arzneimittelrecht_-_von_BTK___AG_TAM_Stand_14.02.2023.pdf

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass rechtlich verbindlich allein der Rechtstext ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann als in den Erläuterungen dargestellt.

Die Auslegungshinweise befassen sich in verschiedenen Abschnitten u. a. mit Fragen

· zum Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6 und des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG),

· zur Zulassung, Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr von Tierarzneimitteln,

· zur tierärztlichen Verschreibung, zur Anwendung von Arzneimitteln bzw. von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln,

· zur Anwendung und ggf. Abgabe von Tierarzneimitteln durch in anderen Mitgliedstaaten tätige Tierärzte,

· zu Umwidmungen, zum Einzelhandel mit Tierarzneimitteln und Buchführung; Apothekenpflicht,

· zum tierärztlichen Dispensierrecht,

· zur tierärztlichen Behandlungsanweisung,

· zum Bezug und zur Anwendung von Tierarzneimitteln durch Nicht-Tierärzte,

· zum Bezug und zur Abgabe von Stoffen,

· zum Verbot des Bereitstellens oder der Anwendung von Tierarzneimitteln und Schutz vor Täuschung,

· zum Herstellen von Arzneimitteln und Ausnahmen von der Herstellungserlaubnis,

· zu Vorschriften für den Verkehr mit Blut, Zellen und Gewebe sowie

· zum veterinärmedizintechnischen Produkt.

Noch nicht enthalten sind Erläuterungen zur tierärztlichen Mitteilungspflicht über die Verwendung antibiotisch wirkender Arzneimittel im Rahmen der Verbrauchsmengenerfassung, die seit 01.01.2023 nach dem TAMG besteht.

Informationen zur Meldung der Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten sind in den kürzlich aktualisierten FAQ auf der BTK-Webseite zu finden.

 

Zwei Fälle von Hasenpest

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bei zwei verendeten Hasen auf dem Parkplatz beim Auwald-Spielplatz in Nersingen Tularämie festgestellt, das teilte das Landratsamt Neu-Ulm mit. Die Infektion mit Francisella tularensis – umgangssprachlich als Hasen- oder Nagerpest bezeichnet – kommt v. a. bei wildlebenden Tieren vor, tritt vorwiegend bei Nagetieren, aber auch bei anderen Tieren auf und kann auch auf Menschen übertragen werden.

Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, z. B. bleibt der Fluchtreflex aus. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, einen schwankenden Gang und werden apathisch. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen. In seltenen Fällen führt eine chronische Verlaufsform unter zunehmender Entkräftung erst nach etwa 14 Tagen zum Tod. Haustiere, wie auch Menschen, sind keine Hauptwirte, sondern Nebenwirte und können ebenfalls an der Tularämie schwer erkranken. Deshalb solle man in Gebieten, in denen Fälle amtlich nachgewiesen sind, Kontakt zu lebenden sowie verendeten Wildtieren vermeiden und Hunde anleinen, rät das Landratsamt.

Laut LGL sind nur wenige Fälle beim Menschen bekannt, die Infektion erfolgt v. a. bei intensivem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Tieren oder deren Ausscheidungen, bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. Eine erfolgreiche Behandlung ist besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich.

Das Deutsche Ärzteblatt hat in der Ausgabe 8/2023 über Ulzeroglanduläre Tularämie beim Kind berichtet (https://www.aerzteblatt.de/archiv/229916/Ulzeroglandulaere-Tularaemie-beim-Kind).

Das Landratsamt Neu-Ulm rät zu Achtsamkeit und empfiehlt folgende allgemeine Vorsichtsmaßnahmen:

o ungeschützten Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlich kranken Tieren, oder mit deren Ausscheidungen vermeiden

o ungeschützten Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial vermeiden

o Einatmung von kontaminiertem Staub oder Aerosolen vermeiden

o Vermeidung von Bissverletzungen durch infizierte Tiere

o Einhaltung der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren

o Einhaltung der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung

o Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren

· Beitrag zu den Fällen in der Südwest Presse (22.02.2023)

 

Service der BTK zum Strahlenschutz

Die BTK bietet in ihrem Onlineauftritt eine tabellarische Übersicht von Strahlenschutz-Aktualisierungs- und Grundkursen für Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte. Diese Liste enthält eine Übersicht anstehender Kursangebote, die der BTK bekannt geworden sind, und wird monatlich aktualisiert. Die Angaben sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr (insbesondere in Bezug auf die Anerkennung durch die zuständige Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz und ATF-­Anerkennung). Nähere Informationen können nur die jeweiligen Veranstalter ­geben, bitte nehmen Sie mit diesen ggf. direkt Kontakt auf.

Die Liste finden Sie unter: www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/strahlenschutz/

Die Anwendung von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen unterliegt besonderen Anforderungen, die durch Bundes- und Landesrecht geregelt sind. Die BTK ist dafür nicht zuständig und kann Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.

Für spezielle Fragen wenden Sie sich daher ausschließlich direkt an die jeweils für Sie zuständige Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz oder die für Sie zuständige Oberste Landesbehörde. Aufstellungen der Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der o. g. Webseite.

 

Umfrage zur Prävalenz von Nematodeninfektionen und Anthelminthikaresistenzen bei Schweinen

Für eine Onlineumfrage zum Thema Prävalenz von Nematodeninfektionen und Anthelminthikaresistenzen bei Schweinen aus deutscher Freiland- oder Auslaufhaltung im Rahmen eines Kooperationsprojekts zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Freien Universität Berlin werden Tierärzt:innen gesucht, die u. a. Freiland- oder Auslaufbetriebe betreuen.

Über das aktuelle Vorkommen von schweinespezifischen Nematoden sowie deren Resistenzstatus in Deutschland ist bisher kaum etwas bekannt. Vor über 20 Jahren wurde erstmals über eine Resistenz von Oesophagostomum dendatum gegen die Wirkstoffgruppe der Benzimidazole und Levamisol berichtet [1]. Seitdem gibt es keine Publikationen zur Anthelminthikaresistenz in Schweinebeständen in Deutschland, daher ist zur aktuellen Wirksamkeit bzw. zum Resistenzstatus der zur Behandlung und Bekämpfung von Nematodeninfektionen verwendeten Anthelminthika in deutschen schweinehaltenden Betrieben wenig bekannt. Zudem fehlen grundsätzlich Informationen zum Vorkommen derartiger Infektionen bei Freiland- oder Auslaufhaltung in Deutschland.

Die nun laufende Onlineumfrage ist Teil eines Dissertationsvorhabens, mit dem Daten zur Prävalenz von Nematoden und deren Resistenzstatus in schweinehaltenden Betrieben in Deutschland erhoben werden. Die Teilnahme dauert ca. 10 Minuten.

Link zur Umfrage: https://survey2.vetmed.fu-berlin.de/index.php/373738?lang=de

Informationen erhalten Sie bei Hannah Fischer, Tierärztin/Doktorandin, Institut für Parasitologie und Tropenveterinärmedizin,
FB Veterinärmedizin, Freie Universität, Robert-von-Ostertag-Str. 7; 14163 Berlin, hannah.fischer@fu-berlin.de.

[1] Gerwert S, Failing K., Bauer C (2002): Prevalence of levamisole and benzimidazole resistance in Oesophagostomum populations of pig-breeding farms in North Rhine-Westphalia, Germany. Parasitol Res 88: 63-68.

 

Rustrela-Virus verursacht Staggering Disease bei Katzen

Nach mehr als 50 Jahren hat ein internationales Konsortium unter Federführung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) die Ursache der Staggering Disease bei Hauskatzen identifiziert. Die neurologische Erkrankung führt bei betroffenen Tieren zu einem taumelnden Gang – daher der Name, der auf Deutsch „Taumelkrankheit“ bedeutet. Beschrieben wurde die Krankheit erstmals in den 1970er-Jahren in Schweden, ihre Ursache blieb jedoch bis heute unbekannt. Als Erreger wurde nun das Rustrela-Virus (RusV) identifiziert. Dieses 2020 erstmals bei an einer Gehirnentzündung verstorbenen Zootieren entdeckte Virus ist mit dem menschlichen Röteln-Virus verwandt.

Gemeinsam mit Forschenden verschiedener veterinärmedizinischer Institutionen aus Deutschland, Schweden und Österreich (darunter insbesondere der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Uppsala und der VetMedUni Wien) untersuchte das FLI Gehirnmaterial von Katzen, die für die Taumelkrankheit typische Krankheitsanzeichen und Gewebsveränderungen aufgewiesen hatten. In 27 der 29 Tiere aus allen drei beteiligten Ländern konnte das RusV mithilfe verschiedener Methoden (Hochdurchsatzsequenzierung, Real-time PCR, In situ-Hybridisierung und Immunhistochemie) nachgewiesen werden. In den Gehirnen von 29 an anderen Krankheiten verstorbenen Kontrolltieren war es dagegen nicht zu finden. Dieses klare Verteilungsmuster zeige laut FLI, dass es sich bei RusV tatsächlich um den lang gesuchten Erreger der Staggering Disease handelt. Die Studie zeigt zudem, dass das Virus in Europa sehr viel weiter verbreitet ist als bislang angenommen. Übertragen wird es vermutlich durch Nager aus der Familie der Langschwanzmäuse, die selbst nicht an der Infektion zu erkranken scheinen. Bereits in vorherigen Studien des FLI war RusV in Gelbhalsmäusen (Apodemus flavicollis) in Norddeutschland nachgewiesen worden. In der nun veröffentlichten Studie wurde es auch in Waldmäusen (Apodemus sylvaticus) in Schweden gefunden.

· Beitrag FLI-Webseite (09.02.2023)

 

Umfrage zum Beschäftigungsverbot für schwangere und stillende Tierärztinnen

Als Teil einer Dissertation zum Thema „Beschäftigungsverbot für schwangere und stillende Tierärztinnen in Deutschland“ werden Interviewpartnerinnen gesucht, die gerne etwas über ihre persönliche Erfahrung mit dem Beschäftigungsverbot berichten möchten.

Mithilfe von qualitativen Interviews sollen v. a. Informationen gesammelt werden zur Umsetzung des Beschäftigungsverbots durch die Arbeitgeber:innen sowie über die Folgen für die angestellten Tierärztinnen, u. a. die Auswirkung auf deren Karrieren und emotionale Aspekte, wie der Wunsch nach alternativer Beschäftigung (in der Tiermedizin oder anderweitig). Gleichzeitig soll erörtert werden, welche Auswirkungen das Nichtvorhandensein eines Beschäftigungsverbots für selbstständige Tierärztinnen hat, z. B. was die fehlende finanzielle Kompensation für einen Arbeitsausfall für ihre Karriere und ihr Familienleben bedeutet haben. Die Interviews sollen zwischen März 2023 und Ende Mai 2023 online stattfinden und werden streng vertraulich behandelt und vollständig anonymisiert ausgewertet. Es wird, wie in einem Gespräch, mit offenen Fragen und offenen Antworten gearbeitet. Das Interview dauert ca. 45 Minuten. Gesucht werden Teilnehmerinnen, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft/Stillzeit 1. in einer tierärztlichen Praxis angestellt, 2. in einer tierärztlichen Praxis selbstständig bzw. 3. in der tiermedizinischen Industrie, 4. in einem Amt oder 5. in der tiermedizinischen Wissenschaft/Forschung tätig waren. Auch Betroffene, deren Beschäfti­gungsverbot mehr als 4 Jahre zurückliegt, sind angesprochen.

Die Dissertation wird am Lehrstuhl für Innere Medizin und Chirurgie der Klinik für Wiederkäuer mit Ambulanz und Bestandsbetreuung der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München unter der Leitung von Prof. Dr. Gabriela Knubben-Schweizer und in Zusammenarbeit mit PD Dr. habil. Yves Jeanrenaud, Institut für Soziologie der LMU, durchgeführt. Bei Interesse an der ­Studienteilnahme und bei Fragen melden Sie sich bitte bei Lisa Ulmer-Stein: l.stein@campus.lmu.de

 


Inhalte Deutsches Tierärzteblatt März 2023

 

Internationale Grüne Woche

Auf der ersten Internationalen Grünen Woche nach der Coronapause konnte die BTK wieder eine Pressekonferenz anbieten. Zum Thema „Tierärzt:innen im Tierschutz: Expertise, die genutzt werden muss!“ erläuterten dort Dr. Iris Fuchs, Dr. Sylvia Heesen und Prof. Dr. Achim Gruber, warum die Expertise der Tierärzteschaft für den Tierschutz signifikant ist und wie v. a. der Staat diesen Berufsstand noch mehr unterstützen und fördern kann.

 

AG „Zukunft“

Hier stellt Dr. Jörg Schulenburg die Ad-hoc-Arbeitsgruppe (AG) „Zukunft“ der Bundestierärztekammer (BTK) vor, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Zukunft des tierärztlichen Berufs auf Basis fundierter Untersuchungen und mit Beteiligung der breiten Tierärzteschaft zu definieren.

 

GOT: Preiskommunikation

Seit dem 22.11.2022 gilt in Deutschland die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). In der Öffentlichkeit wird die Gebührenerhöhung kritisch hinterfragt. Dass eine gute Preiskommunikation und die Chancen der neuen GOT zu nutzen wichtig sind, wird hier von Dr. Wolfgang Matzner erläutert.

 

Termine 2023

 
14. März BTK-Ausschuss für Arznei- und Futtermittelrecht

Videokonferenz

14. März AG „GOT“

Videokonferenz

23./24. März Erweitertes Präsidium

Berlin

24./25. März

Frühjahrs-Delegiertenversammlung Berlin

5. April

BTK-Ausschuss für Pferde Berlin

26. April

BTK-Ausschuss für Geflügel Berlin

22./23. Mai 

Geschäftsführerkonferenz der BTK-Mitgliedsorganisationen Potsdam

5. Juli

Bundesweiterbildungsarbeitskreis Hannover 

5./6. Oktober

Erweitertes Präsidium Berlin

6./7. Oktober

Herbst-Delegiertenversammlung Berlin



Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Online-Fortbildungen

 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle

 

*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links.