Musterordnungen

Die Bundestierärztekammer ist keine Ober- oder Aufsichtsbehörde der Landes-/Tierärztekammern (LTK), sondern ein Verein – die LTKs sind dagegen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Berufsrecht der Tierärzte ist in den Berufsordnungen der Landes-/Tierärztekammern festgelegt. Die Bundestierärztekammer hat Muster erstellt, die von den Landes-/Tierärztekammern verwendet werden können aber nicht müssen.

Neben der Musterberufsordnung gibt es auch die Musterklinikrichtlinie und die Musterweiterbildungsordnung inklusive der Musterweiterbildungsgänge. Auch hier gilt, dass diese keine Gültigkeit besitzen, es sei denn, sie wurden von den Landes-/Tierärztekammern umgesetzt.