Downloads

nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der zum Download verfügbaren Dokumente der ATF.

Allgemeine Informationen

ATF-Portrait 2019

mit Informationen zur ATF

ATF-Statuten

gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer e. V. vom 12. September 2018, zuletzt geändert gemäß Beschluss der BTK-Herbstdelegiertenversammlung am 17. September 2021, veröffentlicht im Deutschen Tierärzteblatt 11/2021 mit In-Kraft-Treten am 1. November 2021.

Informationen zur Mitgliedschaft

Beitrittsformular

Nur für Tierärzte und Studierende der Veterinärmedizin.

Widerrufsformular

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhalten Sie Ihre Mitgliedsunterlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zu ATF-Fortbildungen

Anmeldeformular

zur Teilnahme an ATF-Fortbildungen

Informationen zur ATF-Anerkennung

Antragsformular

zur ATF-Anerkennung von Präsenz-Fortbildungen, Live-Online-Seminaren ohne Aufzeichnung und Hybridveranstaltungen

Ergänzende Hinweise zur ATF-Anerkennung

von Nicht-Präsenz-Fortbildungen

Ergänzende Hinweise zur ATF-Anerkennung

für die Erstellung von Lernerfolgskontrollen (Multiple-Choice-Fragen)

Antragsformular

zur ATF-Anerkennung von Nicht-Präsenz-Fortbildungen

Ergänzende Hinweise zur ATF-Anerkennung

von Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten (ehemals Oberbegriff „kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung“)

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den zu erfüllenden Kriterien für eine ATF-Anerkennung (zur Teilnahme zugelassene Personen, anerkennungsfähige Inhalte, fachliche Qualifikation der Referierenden).

Antragsformular

zur Anerkennung von Fortbildungen gemäß § 7 Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen oder zur ATF-Anerkennung

Gemäß Vereinbarung zwischen der Tierärztekammer Niedersachsen und der Akdemie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e.V. ist die ATF seit 01.01.2018 im Auftrag der Tierärztekammer Niedersachsen zuständig für die Anerkennung von Fortbildungen gemäß Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen (zum Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht).

 

Anerkennung von Fortbildungen zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § 7 (2) SchHaltHygV

Katalog von Fortbildungsinhalten zur Anerkennung durch die ATF für die Fortschreibung der Fortbildungspflicht nach SchHaltHygV gemäß Beschluss des BTK-Ausschuss für Schweine und der BTK-Delegiertenversammlung vom 28.10.2015 in Bamberg

Die Ausgestaltung (Größe, Farbe, Form, Briefkopf etc.) liegt im Ermessen des Veranstalters.

Die im Anerkennungsbescheid und in den Mustern genannten Angaben müssen enthalten sein, damit eine einfache und eindeutige Verwendung durch die zuständige Landes-/Tierärztekammer möglich ist, bei der die Teilnahmebescheinigungen eingereicht werden (Nachweis zur Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung oder für die Weiterbildung).

Muster Kursevaluierung

Das Muster kann in dieser bzw. an die Fortbildung angepasster Form genutzt werden. Andere Formen der Evaluierung der Fortbildung durch die Teilnehmenden sind auch möglich.

Ziel ist, eine Rückmeldung zu Organisation und Durchführung inkl. Inhalt und Referierenden zu erhalten, um eventuelle Mängel zu erkennen und Verbesserungsmöglichkeiten vornehmen zu können.

Weitere Informationen zu Teilnahmebestätigungen und Kursevaluierung

Teilnahmebescheinigung (Muster siehe oben)

Anbieter von durch die ATF-Geschäftsstelle anerkannten tierärztlichen Fortbildungen sind gemäß Anerkennungsbescheid verpflichtet, der ATF auf Anforderung Informationen zu Teilnehmenden mitzuteilen.

Die Aufbewahrungsfrist für Informationen zu Teilnehmenden (Titel, Vorname, Nachname, Anschrift, Prüfung des Status "Tierarzt/Tierärztin" oder "Studierende/r der Veterinärmedizin") beträgt drei Jahre, beginnend am Anfang des Folgejahres der Fortbildung.

Beispiel:
Fortbildung am 20.05.2023
Beginn Aufbewahrungsfrist: 01.01.2024
Ende Aufbewahrungsfrist: 31.12.2026
Entsorgung / Vernichtung: ab 01.01.2027

Kursevaluierung (Muster siehe oben)

Anbieter von durch die ATF-Geschäftsstelle anerkannten tierärztlichen Fortbildungen sind gemäß Anerkennungsbescheid verpflichtet, der ATF auf Anforderung Informationen zur Kursevaluierung mitzuteilen.

Die Aufbewahrungsfrist für Evaluierungen von ATF-anerkannten Fortbildungen für Tierärzte beträgt drei Jahre, beginnend am Anfang des Folgejahres der Fortbildung.

Beispiel:
Fortbildung am 20.05.2023
Beginn Aufbewahrungsfrist: 01.01.2024
Ende Aufbewahrungsfrist: 31.12.2026
Entsorgung / Vernichtung: ab 01.01.2027

Certification/accreditation of continuing education courses in Germany [ATF-Anerkennung]

General information on ATF-accreditation [Englisch language]

Relation to accreditation in other countries (conversion / comparability)

Guidelines for certification/accreditation of continuing education courses [English language]

for veterinarians as "approved continuing education" according to § 10 (2) of the ATF-statutes

Additional guidelines for certification/accreditation of courses [English language]

with contents in non-veterinary professional skills: Business administration, human resources management, communication and social skills (formerly generic term "commercial-economic practice management") 

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

für Leistungen der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) der Bundestierärztekammer e.V.
gemäß DSGVO