Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands
Der Ethik-Kodex legt in Achtung der Würde der Tiere und in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft die Selbstverpflichtungen der Tierärztinnen und Tierärzte zum ethisch richtigen Handeln dar.
1. Wir Tierärztinnen und Tierärzte dienen dem Allgemeinwohl und
- verpflichten uns, mit unseren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in besonderer Weise zum Schutz und zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere beizutragen,
- vertreten die Interessen der Tiere gegenüber der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, zeigen Missstände auf und helfen sie zu beseitigen,
- stellen uns Interessens- und Zielkonflikten mit verantwortungsvollem Abwägen der konkurrierenden Standpunkte und Ziele und berücksichtigen dabei vorrangig die Bedürfnisse der Tiere,
- setzen uns dafür ein, die Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen, die von Tieren und von Produkten tierischer Herkunft ausgehen,
- fördern den wissenschaftlichen Fortschritt auf allen Gebieten der Medizin und der Biowissenschaften und unterstützen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Alternativen zu Tierversuchen,
- berücksichtigen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen unseres Handelns.
2. Wir Tierärztinnen und Tierärzte tragen Verantwortung für die Gesundheit von Tier und Mensch und
- verpflichten uns dem "One Health"-Konzept und den darin formulierten Prinzipien bei der Verhütung und Bekämpfung von Zoonosen und beim Einsatz von Antibiotika,
- setzen unser tierärztliches Wissen dafür ein, Tiere vor Schmerzen, Schäden, Leiden und Angstzuständen zu bewahren und deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern,
- helfen, Krankheiten der Tiere präventiv und kurativ entgegenzuwirken mit dem Ziel, Krankheiten zu verhindern, zu lindern und zu heilen,
- lehnen alle Maßnahmen ab, durch die Tiere Leistungen erbringen sollen, die ihre physische oder psychische Anpassungsfähigkeit überfordern oder die negative Konsequenzen für ihre Gesundheit und/oder ihr Wohlbefinden haben,
- verurteilen jede Form von Tierzucht, die zu Schmerzen, Leiden und Qualen führt oder beiträgt, und setzen uns für die präventive Aufklärung sowie für das Erkennen und Vermeiden solcher Entwicklungen ein,
- setzen uns für tiergerechte Haltungsbedingungen aller Tiere in menschlicher Obhut ein und unterstützen deren konsequente Weiterentwicklung, um die Haltungssysteme und die Betreuungsqualität für die Tiere zu verbessern.
3. Wir Tierärztinnen und Tierärzte richten Tierbehandlungen stets am Wohlbefinden der Tiere aus und
- führen diagnostische, prophylaktische und kurative Maßnahmen nur bei Vorliegen einer medizinischen Indikation oder eines anderen vernünftigen Grundes durch,
- orientieren jedes tierärztlich-kurative Handeln am Ziel der Wiederherstellung, des Erhalts oder der Verbesserung der individuellen Lebensqualität der Tiere,
- führen schmerzhafte Eingriffe an Tieren grundsätzlich nur unter allgemeiner und/oder lokaler Anästhesie und postoperativer Analgesie durch,
- leisten bei verunfallten oder krank aufgefundenen Tieren eine fachgerechte Erstversorgung im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten,
- stellen das Wohl des Tieres über unseren beruflichen Ehrgeiz und überweisen Patienten gegebenenfalls an eine spezialisierte Praxis oder Klinik,
- dürfen das Leben eines Tieres nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes und mit der für das Tier am wenigsten belastenden Methode beenden.
4. Wir Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen die Tierhalter in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber dem Tier und
- weisen sie, wann immer möglich, im Vorfeld der Anschaffung von Tieren auf die besonderen Bedürfnisse des gewünschten Tieres sowie die eventuellen Konsequenzen für das persönliche Umfeld hin,
- fordern und tragen dazu bei, dass Tierhalter und alle Personen, die mit den Tieren umgehen, ihrer Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere gerecht werden und über eine entsprechende Sachkunde der physiologischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse der Tiere verfügen,
- wirken durch Information und Beratung darauf hin, dass Tierhalter ihre Tiere ihren natürlichen art-, rasse- und typspezifischen Bedürfnissen und Verhaltensmustern entsprechend halten,
- fordern Tierhalter zur Behebung von Mängeln auf, wenn wir defizitäre Zustände in der Tierhaltung und Betreuung feststellen, und arbeiten erforderlichenfalls mit staatlichen Organen zusammen.
5. Wir Tierärztinnen und Tierärzte halten die Regeln der Kollegialität ein und
- sind uns unserer Verantwortung im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung des tierärztlichen Nachwuchses und der uns anvertrauten Auszubildenden in Assistenzberufen bewusst,
- behandeln Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektvoll und vergüten ihre Tätigkeit angemessen,
- verhalten uns den Kolleginnen und Kollegen sowie dem tierärztlichen Nachwuchs gegenüber als Vorbilder bei der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung der Tierärzteschaft.