Datenschutz

Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die am 25.05.2018 Gültigkeit erlangte, gibt es verschiedene Vorschriften, die zu beachten sind. Hinzukommen können derzeit noch bundeslandspezifische, individuelle Vorschriften wie Landesdatenschutzgesetze u. ä.

Unten haben wir für Sie einen erläuternden Artikel aus dem Deutschen Tierärzteblatt (DTBl.) sowie Muster bereitgestellt, die Sie gerne verwenden können. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Muster handelt und keine Gewährleistung hierfür übernommen wird, insbesondere vor dem Hintergrund der sich möglicherweise noch wandelnden Rechtsprechung und Gesetzeslage. Auch müssen Sie noch individuelle Anpassungen vornehmen.
Bitte löschen Sie vor der Verwendung den Kopf der Bundestierärztekammer und auch die Hinweise in grüner Schrift. Gerne können Sie die Texte auf Ihren eigenen Briefkopf ziehen bzw. als Fließtext auf Ihrer Homepage verwenden. Ebenfalls bereit gestellt wird ein Musterplakat zur Videoüberwachung. Falls Sie am Eingang oder in Teilen Ihrer Praxis eine Videoüberwachung vornehmen, muss dieses Plakat mindestens in Größe DIN A 3 vor dem überwachten Bereich angebracht werden.
Achten Sie jedoch bei allen Erklärungen, die Sie abgeben (auch bei Abänderungen/Ergänzungen der Muster) bitte unbedingt darauf, dass diese Erklärungen mit Blick auf die Adressaten in einfacher und verständlicher Sprache erfolgen müssen.