Bundestierschutzbeauftragte/r muss bleiben!
BTK bittet Politik um starkes Signal für den Tierschutz in Deutschland

Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes war vorgesehen, das Amt in einem neuen § 16n Tierschutzgesetz gesetzlich zu verankern. Da dies jedoch aufgrund der Koalitionsauflösung nicht erfolgt ist, fehlt es nun an einer gesetzlichen Grundlage. Der Vertrag der aktuellen Bundestierschutzbeauftragten läuft zu Ende Mai 2025 aus. Daher bedarf es nun zeitlich dringend einer Kabinettsentscheidung. „Tierschutz ist Staatsziel – und das muss sich auch in der politischen Struktur widerspiegeln“, hebt Dr. Vogel hervor. Der Erhalt dieses Amtes würde die zunehmende gesellschaftliche und politische Relevanz des Tierschutzes unterstreichen. Es ist ein wirksames Bindeglied zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis, das auch in Zukunft dafür genutzt werden muss, die Lebensbedingungen von Tieren nachhaltig zu verbessern.“
„Unsere Tierärztinnen und Tierärzte erleben täglich die Herausforderungen des praktischen Tierschutzes – sei es in der Nutztierhaltung, bei Haustieren oder im Bereich des Tierhandels und die/der Bundestierschutzbeauftragte ist die/der zentrale Ansprechpartner/in für all diese Belange rund um das Tierwohl“, erklärt der BTK-Präsident. Der/die Bundestierschutzbeauftragte bringt Tierschutzthemen auf das bundespolitische Tableau und berücksichtigt dabei u. a. die Erfahrungen der Amtstierärzteschaft sowie der praktizierenden Tierärzt:innen und steht in einem stetigen Austausch mit ihnen. Das Amt der Bundestierschutzbeauftragten ist eine unverzichtbare institutionelle Ergänzung zu vorhandenen Strukturen, um den Tierschutz perspektivisch und fachlich unabhängig auf Basis evidenzbasierter Forschung und ressortübergreifend voranzubringen. Ziel muss es sein, sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die praktische Umsetzung des Tierschutzes stetig weiterzuentwickeln – im Sinne der Tiere und einer verantwortungsvollen Gesellschaft.
Katharina Conrad
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