Petitionen gegen die Tierärzteschaft

BTK verurteilt den Angriff auf ihren Berufsstand

BTK Berlin (04.12.2023)

Die Bundestierärztekammer (BTK) verurteilt die Petitionen „GOT – so nicht!“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und „GOT – Ja aber fair“ der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH), die an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den Deutschen Bundestag gerichtet wurden, aufs Schärfste. „Es werden Falschaussagen verbreitet, die an Polemik nicht zu überbieten sind und die die Tierärzteschaft in ein schlechtes Licht rücken“, kritisiert der Präsident der BTK, Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) dient zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung – auch während der Notdienstzeiten. „Die strukturelle Anpassung der GOT im November 2022 war überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erklärt Dr. Vogel. Die Arbeitsbedingungen in der Tierärzteschaft müssen sich dringend verbessern und die neue GOT ist ein Hebel, um dem eklatanten Tierärztemangel entgegenzuwirken, der ein massives Tierschutzproblem darstellt. „Wir wollen unseren beruflichen Nachwuchs motivieren, diesen großartigen Beruf auszuüben, doch solche Aktionen, wie die aktuellen Petitionen der Vereinigungen FN und VDTH, erreichen genau das Gegenteil“, mahnt der BTK-Präsident.

Die BTK-Arbeitsgruppe (AG) „GOT“ hat diverse Informationsblätter erarbeitet, die Unklarheiten beseitigen und noch offene Fragen zur GOT beantworten sollten.

Hier einige Informationen zur GOT:

· Hausbesuchsgebühr bei Pferden

· FAQ GOT Notdienst

· Informationen für Tierarztpraxen

· Informationen für Tierhaltende