Aktueller Rundbrief: Ausgabe 7 – Juli 2026

Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.

 

bpt, VUK und WFG: Zukunft der Tiermedizin entscheidet sich an der freien Praxis

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), der Verbund Unabhängiger Kleintierkliniken (VUK) und der Wirtschaftsverband Freier Großtierärzte (WFG) haben sich in einer gemeinsamen Position zur wirtschaftlichen Lage der Tiermedizin geäußert. Die Verbände warnen davor, die aktuelle Debatte auf einen Verteilungskonflikt zwischen Tierhaltenden, Angestellten und Praxen zu verengen. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob sich eine eigene, inhabergeführte Tierarztpraxis in Deutschland künftig noch lohne.

Als alarmierend bewerten die Verbände die Entwicklung der Niederlassungszahlen. Nach der Tierärztestatistik der Bundestierärztekammer sank die Zahl der Niedergelassenen 2025 erneut und liegt jetzt bei 11.216, während die Zahl der Angestellten weiter auf 12.125 stieg. In vielen Kammerbereichen gehe die Zahl der Praxen zurück, zugleich altere der Berufsstand. Dies habe Folgen für die flächendeckende Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen sowie im Großtierbereich.

Faire Gehälter und gute Arbeitsbedingungen seien Grundlage moderner Tiermedizin und entscheidend für die Attraktivität des Berufs. Diese könnten jedoch nur auf einer wirtschaftlich tragfähigen Basis gewährleistet werden. Die GOT-Anpassung von 2022 habe nach Darstellung der Verbände keinen zusätzlichen Verteilungsspielraum geschaffen, sondern gestiegene Kosten, etwa für Personal, Energie, Material und Bürokratie, aufgefangen.

Von der laufenden Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erwarten bpt, VUK und WFG daher verlässliche Ergebnisse, die die tatsächlichen Praxiskosten abbilden und regelmäßige Anpassungen. Nur so könnten sichere Arbeitsplätze, tragfähige Praxiskonzepte und eine flächendeckende, qualitätsgesicherte tierärztliche Versorgung langfristig erhalten werden.

 

Bundestag berät Änderung des Tierschutzgesetzes

Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachtbetrieben einführen. Ziel ist es, mehr Transparenz in tierschutzrelevanten Bereichen des Schlachtprozesses zu schaffen – vom Entladen der Tiere über Warteställe bis zur eigentlichen Schlachtung.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Pflicht für Betriebe ab 1.000 Großvieheinheiten pro Jahr oder ab 150.000 Stück Geflügel bzw. Kaninchen gelten. Von rund 4.000 Schlachtbetrieben in Deutschland wären damit 232 Betriebe betroffen; in diesen werden jedoch rund 90 Prozent der Tiere geschlachtet. Kleinere Betriebe sollen nicht zusätzlich belastet werden.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer betonte im Bundestag, die Regelung soll dort greifen, wo sie angemessen und verhältnismäßig sei. Zugleich diene sie dem Schutz der Mehrheit der Betriebe, die verantwortungsvoll und tierschutzkonform arbeiteten. Vertreter:innen der Koalitionsfraktionen bewerteten die Einführung der Videoüberwachung als wichtigen ersten Schritt, um wiederkehrenden Verstößen, wie fehlerhafter Betäubung, unsachgemäßem Umgang mit Tieren oder der Weiterverarbeitung trotz Bewusstseinsanzeichen, besser begegnen zu können.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen u. a. Fragen zu Ausnahmen nach Betriebsgröße, Speicherfristen, Datenschutz und möglicher Entlastung der Veterinärbehörden beraten werden. Die Bundesregierung will zudem prüfen, ob auch Tierschutzbeauftragte der Schlachtbetriebe Videoaufzeichnungen zur Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorgaben nutzen dürfen. Aufgegriffen werden soll außerdem der Vorschlag des Bundesrats, dass Videoaufzeichnungen Datum, Uhrzeit und Kamerastandort erkennen lassen müssen.

Die Koalition kündigte darüber hinaus weitere Tierschutzvorhaben an. Genannt wurden u. a. die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, ein zentrales Tierhaltungsverbotsregister, Regelungen zur Konkretisierung des Qualzuchtverbots sowie Fragen der Kontrolle und Kennzeichnung toter Tiere in Verarbeitungsbetrieben.

  • Quelle: AgE 26/2026

 

Rehoming von Versuchstieren

Das Mainzer Programm besteht seit 2014 und wird seit 2023 von Daisy Kirschner koordiniert. Allein in den vergangenen 3 Jahren seien dort rund 400 Tiere, überwiegend Nager, vermittelt worden. Die Auswahl geeigneter Tiere erfolge in enger Abstimmung mit der Tierärztin. Auch die künftigen Halter:innen und Haltungsbedingungen würden sorgfältig geprüft.

© AdobeStock/veineleissa

Vor der Vermittlung werden die Tiere schrittweise auf das Leben im privaten Umfeld vorbereitet. Dazu gehörten größere Käfige, Beschäftigungsmaterial, Rückzugsmöglichkeiten und regelmäßiger Kontakt zum Menschen. Viele Tiere würden dadurch bereits nach kurzer Zeit zutraulich.

Aus wissenschaftlicher Perspektive ist Rehoming ein Beitrag zum Refinement, also zur Verbesserung von Haltungs- und Versuchsbedingungen. Nicht jedes Tier muss nach Studienende getötet werden; zudem erfüllen manche Tiere aus der Zucht nicht die Kriterien für den jeweiligen Versuchsaufbau. Für diese Tiere kann Rehoming eine tierschutzgerechte Perspektive bieten.

Zugleich könne die Vermittlung ehemaliger Versuchstiere zur Aufklärung beitragen. Interessierte seien häufig überrascht, dass die Tiere neugierig und zutraulich sind. Solche Begegnungen könnten helfen, Vorurteile abzubauen und den Dialog über Tierversuche sachlicher zu führen.

Die Universitätsmedizin Mainz berät inzwischen auch andere Forschungseinrichtungen beim Aufbau eigener Programme. Geplant ist zudem ein bundesweites Netzwerk, um Erfahrungen zu bündeln, Standards weiterzuentwickeln und Rehoming sichtbarer zu machen. Trotz personeller, finanzieller und organisatorischer Herausforderungen gewinnt das Konzept in Deutschland zunehmend an Bedeutung.

 

Klarstellung

Zum Beitrag „Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenmeldeverordnung“ im Rundbrief Juni 2026 möchten wir folgende Klarstellungen ergänzen:

Die Aufnahme der Leishmaniose in Anlage 3 der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) bezieht sich ausschließlich auf die Leishmaniose bei Hunden. Für praktizierende Tierärzt:innen besteht zwar grundsätzlich eine Meldepflicht nach § 4 TierSeuchMeldV, diese entfällt jedoch regelmäßig, wenn eine öffentliche oder private Untersuchungseinrichtung mit Sitz im Inland mit der Diagnostik beauftragt wurde. In diesem Fall ist die Leitung der Untersuchungseinrichtung für die Meldung des Nachweises verantwortlich.

Voraussetzung für eine vollständige Meldung durch öffentliche und private Untersuchungseinrichtungen ist die Übermittlung sämtlicher nach §§ 5 und 6 TierSeuchMeldV vorgeschriebenen Angaben. Hierzu gehört gemäß § 6 u. a. auch die Anschrift des Unternehmers oder des Heimtierhaltenden, sofern es sich um gehaltene Tiere handelt. Bei wild lebenden Tieren sind die Geokoordinaten des Fund-, Erlegungs- oder Sichtungsortes zu übermitteln; sind diese nicht bekannt, ist die Anschrift oder eine sonstige Bezeichnung des Ortes anzugeben.

Wir bitten, diese Ergänzungen bei der Anwendung der Tierseuchenmeldeverordnung zu berücksichtigen.

 

ZZF nimmt Stellung zur Evaluierung der GOT

Der Zentralverband der Heimtierbranche (ZZF) hat im Rahmen der laufenden Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) eine Stellungnahme abgegeben. Darin spricht sich der Verband für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der GOT aus, die sowohl die wirtschaftlichen Voraussetzungen tierärztlicher Leistungen als auch die Auswirkungen auf Tierhaltende und die Versorgungsstruktur berücksichtigt.

Der ZZF erkennt nach eigener Darstellung ausdrücklich an, dass Tierarztpraxen ihre Leistungen kostendeckend erbringen, qualifiziertes Personal angemessen vergüten und in moderne medizinische Ausstattung investieren müssen. Zugleich soll die Evaluation prüfen, ob einzelne Gebührentatbestände den tatsächlichen Zeit-, Personal- und Sachaufwand angemessen abbilden. Anpassungen sollten ausschließlich auf Grundlage transparenter, wissenschaftlich fundierter und belastbarer Daten erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der Sicherung der tierärztlichen Versorgung. Maßgeblich sei nicht allein die Zahl approbierter Tierärzt:innen, sondern insbesondere, wie viele tatsächlich kurativ tätig seien, eine Praxis führten oder sich an der Notdienstversorgung beteiligten.

Daneben fordert der ZZF, die Bezahlbarkeit tierärztlicher Leistungen stärker in den Blick zu nehmen. Dies sei auch eine Frage des Tierwohls, da Vorsorge, Diagnostik oder notwendige Behandlungen aus finanziellen Gründen aufgeschoben oder unterlassen werden könnten. Die Evaluation solle daher untersuchen, welche Behandlungen sich seit 2022 verteuert haben, welche Ursachen die Kostensteigerungen haben und welche Tierarten sowie Haltergruppen besonders betroffen sind. Zudem regt der ZZF mehr Transparenz bei der Abrechnung an. Für Tierhaltende sei die Zusammensetzung tierärztlicher Kosten häufig schwer nachvollziehbar. Standardisierte Informationsblätter mit beispielhaften Kostenübersichten könnten insbesondere bei planbaren Eingriffen zur besseren Orientierung beitragen und die Akzeptanz der GOT stärken. Weiterhin spricht sich der Verband dafür aus, einzelne Regelungen des Gebührenverzeichnisses, den bestehenden Gebührenrahmen sowie mögliche Spielräume bei Standard- oder Präventionsleistungen zu prüfen. Auch alternative Regulierungsmodelle und Erfahrungen anderer europäischer Staaten sollten in die langfristige Betrachtung einbezogen werden.

Der ZZF befürwortet eine regelmäßige Evaluierung der wirtschaftlichen und strukturellen Auswirkungen der GOT. Diese solle jedoch nicht automatisch zu Gebührenanpassungen führen, sondern Grundlage für nachvollziehbare und evidenzbasierte Entscheidungen sein.

 

App lebensmittelwarnung.de mit neuen Funktionen

Die App des Verbraucherschutzportals lebensmittelwarnung.de wurde um neue Funktionen erweitert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die 16 Bundesländer hatten die App im Zuge des Relaunchs des Portals im Sommer 2024 eingeführt und entwickeln sie seitdem kontinuierlich weiter.

Neu eingestellte und aktualisierte Meldungen werden nun entsprechend gekennzeichnet. Nach dem Öffnen einer Meldung in der Detailansicht verschwindet die Statusanzeige „Neu“ bzw. „Aktualisiert“. Zudem können Nutzer:innen über die Funktion „Meldungen auswählen“ mehrere Einträge gleichzeitig als gelesen markieren. Ergänzt wurde außerdem eine visuelle Kennzeichnung auf dem Startbildschirm, die die App als gemeinsamen Service von Bund und Ländern ausweist.

lebensmittelwarnung.de informiert bundesweit über Rückrufe und relevante Meldungen zu Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Mitteln zum Tätowieren. Veröffentlicht werden Informationen zu Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend, aus anderen Gründen für Verzehr oder Gebrauch ungeeignet sind oder Verbraucher:innen täuschen können.

 

Hundenasen und KI liefern Hinweise auf Long COVID

Speziell trainierte Spürhunde können offenbar Hinweise auf das Post-COVID-Syndrom erkennen. Forschende der Technischen Universität Braunschweig, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover haben gezeigt, dass sich Long-COVID-Proben anhand charakteristischer Geruchssignaturen von gesunden Kontrollproben und ähnlichen Krankheitsbildern unterscheiden lassen. Im Forschungsprojekt „COVID Dogolomics“ wurden die Einschätzungen medizinischer Spürhunde mit modernen massenspektrometrischen Analysen und Machine-Learning-Verfahren kombiniert. Ziel sei es, krankheitsspezifische Stoffwechselmuster besser zu verstehen und langfristig objektivere diagnostische Ansätze für Long COVID zu entwickeln. Bislang fehlten für das Krankheitsbild eindeutige diagnostische Verfahren; Symptome wie Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Atembeschwerden oder Belastungsintoleranz treten auch bei anderen Erkrankungen auf.

Ein speziell trainierter Spürhund erschnüffelt Hinweise auf Long COVID © Karolina Zacharias

Die Forschenden analysierten flüchtige organische Verbindungen aus sehr kleinen Urinproben. Diese sogenannten Volatile Organic Compounds entstehen als Stoffwechselprodukte und können Hinweise auf physiologische oder krankheitsbedingte Prozesse geben. Die Analysen zeigten charakteristische Muster, die Long-COVID-Proben von Kontrollgruppen unterschieden. Bemerkenswert sei die Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen der Spürhunde und den analytischen Auswertungen gewesen: Proben, die von den Hunden als auffällig erkannt wurden, zeigten auch in den statistischen Modellen krankheitsassoziierte Stoffwechselmuster. Damit deuteten zwei unterschiedliche Detektionssysteme auf dieselben biologischen Veränderungen hin.

Die Forschenden wollen nun die Moleküle, die maßgeblich zur Unterscheidung der Proben beitragen, genauer identifizieren und experimentell überprüfen. Die Arbeiten entstanden im COVID-19-Forschungsnetzwerks Niedersachsen und wurden beim Abschlusssymposium des Netzwerks ausgezeichnet.

 

BfR: Tierversuchsfreie Methoden schneller in die Risikobewertung bringen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert über einen neuen Ansatz, um die Anwendung tierversuchsfreier Methoden in der regulatorischen Risikobewertung zu beschleunigen. Hintergrund sei, dass die Bewertung gesundheitlicher Risiken von Chemikalien bislang in vielen Fällen noch auf Tierversuchen basiert, obwohl bereits zahlreiche tierversuchsfreie Testmethoden, sogenannte New Approach Methodologies (NAMs), zur Verfügung stünden. Ohne Validierung und Anerkennung als OECD-Testrichtlinien bleibe die Anwendung solcher Methoden in regulatorischen Entscheidungsprozessen jedoch begrenzt.

Als möglicher Weg zur schnelleren Nutzung geeigneter NAMs gelte die Qualifizierung: Dabei werde durch Expert:innen geprüft, ob eine Methode für einen klar definierten Anwendungsbereich wissenschaftlich zuverlässig und relevant ist. Das NAMs4NANO-Konsortium wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, ein generisches Qualifizierungssystem für NAMs im Lebens- und Futtermittelsektor vorzuschlagen und ein erstes Anwendungsbeispiel für die Risikobewertung von Nanomaterialien zu entwickeln. Nach öffentlicher Konsultation und Austausch mit Stakeholdern, darunter OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), ECHA (Europäische Chemikalienagentur), EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) und EURL ECVAM (EU-Referenzlabor für Alternativen zu Tierversuchen), wurden Kriterien zur Bewertung der regulatorischen Einsatzreife weiterentwickelt.

Der vorgeschlagene Umsetzungsplan steht noch bis 31.10.2026 für Kommentare offen. Bis dahin können Stakeholder auch externe Fallstudien zur Erprobung der Qualifizierungskriterien einreichen, ausdrücklich auch außerhalb der Nanotechnologie.

 

FVE-News                      

 

 


Inhalte Deutsches Tierärzteblatt August 2026

 

Tierschutz

In diesem Beitrag stellt sich das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) mit seinen Fachgruppen vor und es wird anhand eines aktuellen Beispiels erläutert, mit welchen Anfragen sich der Nationale Ausschuss zum Schutz von Versuchstieren beschäftigt.

Werbung

Mit Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht soll dem „Greenwashing“ – also irreführenden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen – ab Ende September ein Ende gesetzt werden. Was das bedeutet, erläutert Alexander Strobel.

Praxis

Onlinebewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda oder anderen Portalen beeinflussen maßgeblich, wie Tierhaltende eine Praxis oder Klinik wahrnehmen. In dem Beitrag geben die Juristen Dennis Morgenstern und Florian Deckerer einen Überblick über die rechtliche Ausgangslage, relevante Gerichtsentscheidungen und praktische Handlungsoptionen.

2026

19. August Ausschuss für Arbeitsbedingungen Berlin/Videokonferenz
24. August Ausschuss für Finanzen und Haushalt Berlin
25. August ATF-Vorstand Berlin/Videokonferenz
1. September Ad-hoc-AG „Nachhaltigkeit“ Videokonferenz
2. September Ausschuss für Gebühren Videokonferenz
7. September Ausschuss für Berufs- und Standesrecht Videokonferenz
23. September Ausschuss für Arbeitsbedingungen Videokonferenz
29. September Ausschuss für Lebensmittel-, Fleisch- und Milchhygiene Videokonferenz
1./2. Oktober Erweitertes Präsidium Berlin
2./3. Oktober Herbst-Delegiertenversammlung Berlin
6. Oktober Ausschuss für Wiederkäuer Berlin
6. Oktober Ad-hoc-AG „Tiermedizinische Assistenzberufe“ Videokonferenz
14. Oktober Präsidium Berlin
15. Oktober Ausschuss für Schweine Videokonferenz
22. Oktober Ausschuss für Versuchstierkunde und 3R Videokonferenz
2. November Juristischer Arbeitskreis Videokonferenz
3. November Ad-hoc-AG „Tiermedizinische Assistenzberufe“ Videokonferenz
10. November Ausschuss für Tierschutz Berlin
8. Dezember Ausschuss für Pferde Videokonferenz
8. Dezember Ausschuss für Wiederkäuer Videokonferenz

Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Online-Fortbildungen

 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle

 

*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links. 

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