Bessere Haltungsbedingungen für Labortiere
Überwachung von Versuchstierhaltungen – die Frage des Enrichments
Wer ein Tier hält oder betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterbringen (§ 2 TierSchG) – eine gesetzliche Vorgabe, die auch für Labortiere gilt. Die tiergerechte Anreicherung der Umwelt (Environmental Enrichment) ist unerlässlicher Bestandteil artgemäßer Tierhaltung.
Autoren:
Kathrin Herrmann und Heidemarie Ratsch
Ausgabe:
4/2010
S. 492-492
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