Aktueller Rundbrief: Ausgabe 3 – März 2025

Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.

 

30. Deutscher Tierärztetag – Antragsfrist

Anträge an die Hauptversammlung des 30. Deutschen Tierärztetags am 10.10.2025 in Dortmund müssen bei der BTK-Geschäftsstelle bis einschließlich Donnerstag, 10.07.2025 eingegangen sein (Französische Str. 53, 10117 Berlin, Fax +49 30 201433888, geschaeftsstelle@btkberlin.de).

 

EU-Antibiotikabericht: Weiterhin Gefahr durch Resistenzen

Trotz positiver Grundtrends ist die Antibiotikaresistenz immer noch eine große Gefahr für die öffentliche Gesundheit. So sind Resistenzen gegenüber bestimmten Antibiotika, die gegen weit verbreitete Pathogene wie Salmonellen oder Campylobacter verwendet werden, sowohl im human- als auch im veterinärmedizinischen Bereich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Das sind die Kernaussagen eines Berichts zur Antibiotikaresistenz in den Jahren 2022 und 2023, den die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) am 05.03.2025 veröffentlicht haben. Die EFSA ist dabei für die Daten von Nutztieren, die ECDC für menschliche Fälle zuständig. Die analysierten Daten stammen aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie einigen weiteren Ländern, darunter Großbritannien, Norwegen und die Schweiz.

Die wissenschaftlichen Leitungen bei EFSA und ECDC drängen auf umfassende Maßnahmen im Sinne des „One-Health“-Ansatzes, um Antibiotikaresistenzen Herr zu werden. Es brauche robuste Überwachungssysteme, sektorübergreifende Zusammenarbeit und einen umsichtigen Einsatz von Antibiotika.

Laut Bericht wurde in mehr als der Hälfte der Länder eine zunehmende Resistenz bestimmter Salmonellen- und Campylobacterbakterien beim Menschen gegen das Fluorchinolonantibiotikum Ciprofloxacin festgestellt. „Hohe bis extrem hohe“ Resistenzen wies auch Campylobacter bei Nutztieren gegenüber Ciprofloxacin auf – beim Geflügel waren es hingegen v. a. Salmonellen und E. coli. Den Behörden zufolge ist dieser Trend besorgniserregend, da sogenannte nicht-typhoide Salmonellen von der Weltgesundheitsorganisation als für die öffentliche Gesundheit von „hoher Priorität“ eingestuft werden.

  • Quelle: AgE Nr. 10/2025

 

Einschränkungen durch MKS

Der wegen der Maul- und Klauenseuche (MKS) zwischenzeitlich geschlossene chinesische Markt ist für deutsche Milchexporte wieder offen. Wärmebehandelte Milch und Milchprodukte könnten auf Basis des Regionalisierungsprinzips wieder nach China ausgeführt werden, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am 05.03.2025 mit. Vorausgegangen waren laut BMEL „intensive Verhandlungen“ mit der chinesischen Seite.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte, dass sein Haus „mit Hochdruck“ daran gearbeitet habe, die Folgen der MKS für die Agrarwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Das BMEL hat außerdem bei der EU-Kommission Hilfen für die von MKS betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Mio. €.

Der Antrag des BMEL erfolgt auf Basis des Art. 220 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Art. 220 Abs. 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Bei Bewilligung des Antrags könnte die EU 60 Prozent der Schadenssumme entschädigen.

Indes hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) für den allergrößten Teil Deutschlands den Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ ab 12.03.2025 wieder eingesetzt. Grundlage war ein Antrag des BMEL auf Einrichtung einer sogenannten „Containment Zone“, dem die WOAH jetzt zugestimmt hat. Ausgenommen von dem Status ist nun lediglich noch das Gebiet der „Containment Zone“, für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis 11.04.2025 fort.

Das Vereinigte Königreich hebt seine Beschränkungen für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus Deutschland wieder auf, die das Land nach dem Auftreten der MKS eingeführt hatte. Damit können u. a. frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse voraussichtlich schon Ende März wieder nach Großbritannien und Nordirland exportiert werden.

 

Umfrage – Unerwünschte Ereignisse (UEs) bei Neuweltkameliden

Ihre Erfahrungen bei der Behandlung von Neuweltkameliden sind gefragt! Im Rahmen seiner Doktorarbeit unter Betreuung von Prof. Dr. Melanie Hamann und Dr. Henrik Wagner an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) untersucht Tim Fleckenstein unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit Arzneimittelwirkungen (EUs/"Nebenwirkungen"/ehem. UAWs) bei Neuweltkameliden.

Die Teilnahme an dieser Onlineumfrage soll dazu beitragen, den aktuellen Stand über den Medikamenteneinsatz und damit verbundenen UEs zu erfassen, um den Arzneimitteleinsatz bei diesen Tieren zukünftig noch besser und sicherer gestalten zu können.

Ihre Antworten sind anonym und werden streng vertraulich behandelt.

Umfrage: https://uaw-nwk.limesurvey.net/867677?lang=de (bis zum 30.06.2025)

Dauer: ca. 8 Minuten

 

GS-441524: Beispiel-Verschreibung

Wie im Januar-Rundbrief der BTK verkündet, besteht für praktizierende Tierärzt:innen in Deutschland endlich eine rechtskonforme Möglichkeit zur Therapie der Felinen Infektiösen Peritonitis (FIP). Grund hierfür ist, dass eine Apotheke in Frankreich (Pharmacy Delpech Paris) eine GS-441524-haltige orale Paste auf tierärztliche Verschreibung zubereitet und an Tierbesitzer:innen versendet.

Zu der Frage, wie genau die Verschreibung einer GS-441524 haltigen Formula-magistralis-Suspension zum Eingeben für eine an FIP erkrankten Katze aussehen könnte, möchten wir auf das nebenstehende Beispiel zur Vorlage in der Apotheke Pharmacy Delpech Paris hinweisen.

 

FLI ist Referenzzentrum für Tollwut

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ernannte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich zum Referenzzentrum für Tollwut. Als neues FAO-Referenzzentrum wird das FLI seine Anstrengungen auf die Verbesserung von Diagnostikmethoden und Impfstrategien, wie z. B. die orale Immunisierung von Hunden gegen Tollwut konzentrieren. Bereits in der Vergangenheit unterstützte das FLI erfolgreich Feldversuche zur oralen Tollwutimpfung von Hunden in Namibia, Indien, und der Türkei, bei denen eine hohe Akzeptanz der Impfköder festgestellt wurde. 

Mit der Ernennung als FAO Referenzzentrum ist das FLI die einzige Forschungseinrichtung weltweit, die allen drei internationalen Organisationen in Sachen Tollwut ihre Expertise zur Verfügung stellt.

 

Gefahr für Kleintiere: Einsatz von Mährobotern – Flyer

Rotierende Klingen von Mährobotern stellen eine Gefahr v. a. für Kleintiere wie Igel, Kröten & Co dar, warnt die hessische Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin. Da sie in aller Regel nicht flüchten, sind gerade die sogenannten „Stachelritter“ ganz besonders gefährdet, da viele Mähroboter den Igel nicht erkennen. Daher sollte deren Einsatz zumindest in der Dämmerung und bei Nacht, also der Zeit der Nahrungssuche von Igeln, unterbleiben.

Die Klingen verletzen die Tiere schwer, tiefe Schnittwunden, Amputationen und Tod sind häufig die Folgen. Sie empfiehlt, prinzipiell vor der Nutzung von Freischneidern und anderen elektrischen Geräten die Rasenkanten, den Wildwuchs, das Dickicht, die Heckensäume und Büsche vorsichtig zu kontrollieren.

Dort verstecken sich neben Igeln, Kriechtieren, Insekten auch viele andere kleine Säugetiere. Nicht ausgemähte Bereiche können als Unterschlupf und Nahrungsquelle für Insekten dienen.

Ein Flyer zu diesem Thema ist unter https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2025-03/flyer_maehroboter_final_28022025.pdf  verfügbar.

 

Umfrage zum Überweisungsverhalten in der Kleintiermedizin

Im Rahmen ihrer Dissertation an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover führt Corinna Gast unter der Betreuung von Prof. Dr. Holger Volk aktuell eine Umfrage zu Überweisungen in der Kleintiermedizin durch. Ziel dieser Arbeit ist es, den Ablauf der Versorgungskette zu verbessern und transparenter zu gestalten. Teilnehmen können alle praktisch arbeitenden Tierärzt:innen in der Kleintiermedizin.

Umfrage: https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/898644?lang=de

Dauer: 10–15 Minuten

Parallel läuft eine Umfrage für Patientenbesitzer:innen, die gerne beworben werden kann.

Ein entsprechender Wartezimmeraushang zum Ausdrucken kann bei corinna.gast@tiho-hannover.de angefordert werden.

 

Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit zur Anwendung gestattet

Seit dem 20.02.2025 sind zwei Impfstoffe gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (Blue Tongue Virus, BTV) durch die EU-Kommission zugelassen: Der Impfstoff BLUEVAC-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. (Spanien) ist zur Anwendung bei Schafen und Rindern vorgesehen, der Impfstoff Syvazul BTV3 der Firma Laboratories Syva S.A. (Spanien) zur Anwendung bei Schafen. Da die beiden Impfstoffe nicht zeitnah in zulassungskonformer Aufmachung und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die weitere Anwendung aller drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffe, also auch des bisher nicht zugelassenen Impfstoffs Bultavo 3, gestattet.

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Somit können Schafe und Rinder, neben den beiden nun zugelassenen Impfstoffen in bisheriger Aufmachung, weiterhin auch mit dem Impfstoff BULTAVO 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH (Deutschland) geimpft werden. Die Anwendung ist zunächst auf sechs Monate befristet, also bis einschließlich 07.09.2025.

 

FVE-News

 


Inhalte Deutsches Tierärzteblatt April 2025

 

Tätigkeitsbericht

Anlässlich der Frühjahrs-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer e. V. am 21./22.03.2025 in Berlin berichtete der Präsident von den wichtigsten Tätigkeiten der BTK-Gremien seit Herbst 2024.

Leitlinien

Der Arbeitskreis „Antibiotikaresistenz“ der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) hat zwei neue Leitlinien zur Probengewinnung für die bakteriologische Diagnostik herausgegeben, diesmal für die Tierarten Pferd sowie für Zier- und Wildvögel und Reptilien. Entsprechende Publikationen zu den Tierarten Schweinen, Rindern, Geflügel und Fischen sowie Hund und Katze liegen bereits vor.

 

Termine 2025

2. April Ausschuss für Gebühren Videokonferenz
3. April Ausschuss für Tierschutz Videokonferenz
9. April Ausschuss für Versuchstierkunde Videokonferenz
15. April Ausschuss für Arzneimittel- und Futtermittelrecht

Berlin + Videokonferenz

6. Mai Ausschuss für Pferde Berlin
9. Mai Ausschuss für Tierseuchenrecht

Berlin + Videokonferenz

12. Mai Präsidium

Berlin

20./21. Mai Geschäftsführerkonferenz

Hamburg

26. Mai Ausschuss für Berufs- und Standesrecht Berlin
10. Juni Bundesweiterbildungsarbeitskreis Videokonferenz
24. Juni Ausschuss für Wiederkäuer Videokonferenz
21. Juli ATF-Vorstand Berlin + Videokonferenz
22. Juli Ausschuss für Finanzen und Haushalt Berlin
7. Oktober Erweitertes Präsidium Dortmund

8. Oktober

Herbst-Delegiertenversammlung Dortmund

8. Oktober

ATF-Mitgliederversammlung Dortmund

9./10. Oktober

30. Deutscher Tierärztetag Dortmund

Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Online-Fortbildungen

 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle

 

*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links.