Aktueller Rundbrief: Ausgabe 6 – Juni 2026
Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.
Neue Tierseuchenmeldeverordnung 2026: Wichtige Änderungen für tierärztliche Praxis
Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) im März 2026 wurde das deutsche Tierseuchenmelderecht an das EU-„Animal Health Law“ angepasst. Für praktizierende Tierärzt:innen ergeben sich daraus insbesondere erweiterte und differenziertere Meldepflichten.
Kern der Neuregelung ist die Einteilung der meldepflichtigen Tierseuchen in vier Anlagen, für die sich unterschiedliche Arten und Fristen der Meldung ergeben. Während bei Tierseuchen der Anlagen 1 und 2 weiterhin Verdacht und Nachweis unverzüglich durch die praktizierenden Tierärzt:innen an die zuständige Behörde zu melden sind, muss bei Seuchen in den Anlagen 3 und 4 lediglich der Nachweis unverzüglich gemeldet werden.
Eine wesentliche Neuerung ist die stärkere Gewichtung von bestimmten Seuchen zur epidemiologischen Überwachung in den Anlagen 3 und 4. Hierzu zählen auch Tierseuchen mit bislang geringer Verbreitung oder unspezifischer Symptomatik, die jedoch ein Ausbreitungspotenzial aufweisen.
Praxisrelevant ist insbesondere die Aufnahme der Leishmaniose in Anlage 3: Der Nachweis ist nun meldepflichtig, auch wenn unmittelbare veterinärbehördliche Bekämpfungsmaßnahmen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Ziel der neuen Meldepflicht ist eine verbesserte Erfassung der Verbreitung, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Reisetätigkeit und klimatischer Veränderungen.
Auch die Infektion mit dem Equinen Herpesvirus-1 (Equine Rhinopneumonitis, EHV-1) steht stärker im Fokus der Überwachung. Die Meldung von Nachweisen soll hier der frühzeitigen Erkennung von Ausbruchsgeschehen dienen, insbesondere in Beständen mit hoher Tierbewegung.
Damit sind die praktizierenden Tierärzt:innen künftig auch für bestimmte bislang nicht meldepflichtige Tierseuchen zur Meldung verpflichtet. Sie müssen die jeweiligen Meldungen unverzüglich an das für den Haltungsort zuständige Veterinäramt übermitteln.
Umfang und Inhalt der zu übermittelnden Daten ergeben sich aus den §§ 3–6, insbesondere §§ 5 und 6 der TierSeuchMeldV. Eine Übermittlung der dort angeführten Daten ist verpflichtend. Darüberhinausgehende Daten dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn hierfür eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.
Datenschutzrechtliche Bewertung
Gesetzliche Meldepflichten werden durch Datenschutzerklärungen nicht eingeschränkt. Tierarztpraxen sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Sofern bestehende Datenschutzerklärungen diese gesetzlich vorgesehenen Datenübermittlungen noch nicht ausdrücklich berücksichtigen, empfiehlt sich eine entsprechende Anpassung.
Abrechnung nach GOT
Die Übermittlung meldepflichtiger Daten an Veterinärämter oder Labore stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar und ist keine abrechenbare tierärztliche Leistung im Sinne der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Abrechenbar bleiben die tatsächlich erbrachten tierärztlichen Leistungen.
Ausführlichere Informationen:
Pilz et al., 2026, DTBl. 74(4): 522 – 528
(www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archiv/2026/artikel/DTBl_04_2026_TierSeuchMeldV.pdf)
Fortbildung:
Unter www.myvetlearn.de bieten die ATF und Vetion.de am 14.09.2026 (19:00–20:30 Uhr) ein kostenfreies Live-Onlineseminar mit Aufzeichnung zum Thema an: „Wichtige Änderungen für die tierärztliche Praxis - Wer muss jetzt welche Seuchen innerhalb welcher Zeiträume an wen melden?“ (Referentin: Dr. Madlen Pilz, BMLEH Berlin; 2 ATF-Stunden).
Neue EU-Vorgaben zu Haltung und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen
Der Rat der EU hat neue, erstmals unionsweit harmonisierte Vorschriften zu Haltung, Zucht, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Künftig gelten gemeinsame Anforderungen für Züchter, Verkäufer, Tierheime und Online-Plattformen, die Tiere in Verkehr bringen. Zudem werden verpflichtende Systeme zur Identifizierung und Registrierung eingeführt.
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© FVE, für Vergrößerung hier klicken
Die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) hat gemeinsam mit der FECAVA ein Informationsblatt zu den wichtigsten Neuerungen veröffentlicht. Vorgesehen sind u. a. interoperable Datenbanken in den Mitgliedstaaten, strengere Vorgaben für den Onlinehandel sowie einheitliche Tierschutzstandards für Zuchtbetriebe, einschließlich Anforderungen an Betreuung, Gesundheitsmanagement und tierärztliche Kontrolle.
- News FVE-Website (01.06.2026)
Umfrage: KI in der Pferdemedizin
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt auch in der Pferdemedizin zunehmend an Bedeutung. Doch wie wird ihr Einsatz von Tierärzt:innen und Menschen mit Pferdebezug wahrgenommen? Welche Chancen, Herausforderungen und Erwartungen werden mit KI-Anwendungen verbunden? Diesen Fragen widmet sich ein aktuelles Promotionsvorhaben von Greta Hahn an der Freien Universität Berlin.
Für die wissenschaftliche Studie findet derzeit eine anonyme Onlineumfrage statt, an der Tierärzt:innen mit Bezug zur Pferdemedizin sowie Personen mit Pferdebezug (z. B. Pferdehaltende, Reiter:innen, Züchter:innen oder Trainer:innen) ab 18 Jahren teilnehmen können.
Die Teilnahme dauert ca. 10–15 Minuten und ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die künftige Rolle von KI in der Pferdemedizin sowie ihre Akzeptanz, Chancen und Herausforderungen besser zu verstehen.
Deutsch:
https://vetepi.limesurvey.net/387952?lang=de
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Englisch:
https://vetepi.limesurvey.net/387952?lang=en
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Informationen: Greta Hahn,
gretahahn@zedat.fu-berlin.de, Mobil +49 174 4103547
EU-Fahrplan zum Ausstieg aus Tierversuchen
Die EU-Kommission hat einen Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus Tierversuchen in der Stoffsicherheitsbewertung vorgestellt. Betroffen sind u. a. chemische Arzneimittel, Industriechemikalien und Pflanzenschutzmittel. Ziel ist es, regulatorische Sicherheitsprüfungen künftig stärker durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen.
Aus tiermedizinischer und wissenschaftlicher Sicht markiert der Fahrplan eine wichtige politische Weichenstellung. Er macht zugleich deutlich, dass der Ersatz von Tierversuchen in vielen Bereichen noch Zeit benötigen wird. Denn für komplexe Fragestellungen, etwa zu Fruchtbarkeit, Embryonalentwicklung oder Langzeitwirkungen auf Organe, stehen bislang vielfach noch keine ausreichend validierten Alternativmethoden zur Verfügung.
Der Fahrplan ist kein Gesetz, sondern eine strategische Orientierung. Verbindliche Ausstiegsfristen nennt die EU-Kommission nicht. Vielmehr soll der Übergang schrittweise erfolgen und an die wissenschaftliche Belastbarkeit neuer Methoden geknüpft bleiben. Kurzfristig sind vor allem der Abbau redundanter Tests und die bessere Nutzung bereits verfügbarer nicht-tierbasierter Verfahren vorgesehen. Langfristig soll ein neues wissenschaftliches Bewertungsmodell etabliert werden.
Für die tiermedizinische Forschung und Praxis bedeutet dies zunächst keine unmittelbare Abkehr von Tierversuchen überall dort, wo sie derzeit noch als wissenschaftlich notwendig gelten. Zugleich erhöht der Fahrplan den Druck, alternative Methoden weiterzuentwickeln, zu validieren und regulatorisch anzuerkennen. Entscheidend wird sein, dass der politische Wille zum Ausstieg mit wissenschaftlicher Realisierbarkeit und einem verlässlichen Schutz von Mensch und Tier in Einklang gebracht wird.
ESCCAP feiert 20-jähriges Jubiläum 
Das European Scientific Counsel Companion Animal Parasites (ESCCAP) feiert sein 20-jähriges Bestehen. Die unabhängige Organisation wurde 2006 von acht europäischen Veterinärparasitolog:innen in Großbritannien gegründet, inzwischen engagieren sich 19 europäische Länder in dem Netzwerk.
Ziel von ESCCAP ist es, Hunde, Katzen, kleinere Heimtiere und Pferde vor Parasiten und parasitenbedingten Erkrankungen zu schützen, Zoonosen vorzubeugen und die Ausbreitung von Parasiten einzudämmen. Dafür stellt die Organisation wissenschaftlich fundierte Materialien zur Verfügung – darunter Empfehlungen zu Diagnostik, Therapie und Prävention, Factsheets, Videos sowie Verbreitungskarten zu Parasiten und vektorübertragenen Erregern.
Auch Tierhaltende informiert ESCCAP über Maßnahmen wie regelmäßige Entwurmung, Ektoparasitenschutz und reisemedizinische Vorsorge. Hintergrund sind u. a. veränderte Klimabedingungen, Tierimporte und zunehmende Reisen mit Heimtieren, die die Ausbreitung von Parasiten begünstigen können.
Den Nutzen sachgerechter Aufklärungsarbeit belegen Auswertungen von mehr als 250 000 Kotproben von Hunden und Katzen: Im Vergleich der Jahre 2004 bis 2006 mit 2015 bis 2017 wurden signifikant weniger Eier zoonotischer Spulwürmer (Toxocara-Arten) und Taeniidae-Bandwürmer nachgewiesen. Dennoch bleibt das Risiko parasitärer Infektionen und zoonotischer Übertragungen bestehen. ESCCAP will daher auch künftig veterinärmedizinische Fachkreise und Tierhaltende mit evidenzbasierten Empfehlungen unterstützen.
Bewerbungsfrist für Great Veterinary Workplace Awards verlängert
Die Bewerbungsfrist für die Great Veterinary Workplace Awards 2026 wurde bis 15. Juli 2026 verlängert. Mit dem Preis zeichnet die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) tierärztliche Arbeitsplätze aus, die sich durch besonderes Engagement für psychische Gesundheit, gute Arbeitsbedingungen, ein positives Arbeitsumfeld und Führungsstärke auszeichnen.
Vergeben werden jeweils vier Auszeichnungen in den Bereichen große und kleine bis mittlere klinische sowie nicht-klinische Arbeitsplätze. Die prämierten Teams erhalten jeweils 500 Euro. Die Preisverleihung ist im Rahmen der FVE-Generalversammlung im November geplant.
Wer sich bewerben möchte, findet alle notwendigen Informationen auf der Homepage von Vetjoy: https://vetjoy.org/workplace-award/
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Bildungsportal zu Nutztierverhalten um weitere Filme erweitert
Das Bildungsportal zum Verhalten von Nutztieren ist um vier Filme zum Verhalten von Schweinen und zum Swine Inflammation and Necrosis Syndrome (SINS) erweitert worden. Das Portal wird von der hessischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen betrieben und soll dazu beitragen, Tierverhalten besser zu verstehen und Tierschutzprobleme frühzeitig zu erkennen.
SINS ist ein Entzündungs- und Nekrosesyndrom beim Schwein, das u. a. mit Rötungen, Schwellungen und Nekrosen an Schwanz, Ohren oder Klauen einhergehen kann. Die Veränderungen treten häufig bereits bei Ferkeln auf, ohne dass äußere Einwirkungen durch andere Tiere vorliegen. Als mögliche Auslöser gelten u. a. Stoffwechselbelastungen, Mykotoxine, Stress oder bakterielle Endotoxine, die zu einer Minderdurchblutung des Gewebes führen können. Das Syndrom gilt als primär endogene Entzündung und kann dem Schwanzbeißen vorausgehen. In solchen Fällen ist das Beißen nicht Ursache, sondern Folge von Schmerz und Juckreiz im nekrotischen Gewebe.
Neben den neuen Filmen zu Schweinen und SINS bietet das Portal (www.uni-giessen.de/tierverhalten) weitere Materialien zu Grundbedürfnissen, Verhalten und Verhaltensstörungen bei Schafen, Ziegen, Hühnern, Rindern und Pferden.
„Tiere online“: Kostenfreie Webseitenförderung für tierbezogene Einrichtungen
Mit dem Förderprogramm „Tiere online“ unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. tierbezogene Einrichtungen bei der Erstellung moderner Webseiten. Das Angebot richtet sich u. a. an Tierarztpraxen, Tierschutzorganisationen und weitere Akteure im Tierbereich.
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Die Webseiten werden im Rahmen von Azubi-Projekten kostenfrei erstellt; anfallen lediglich Kosten für Domain und Hosting. Berücksichtigt werden dabei auch Anforderungen an Datenschutz und Barrierefreiheit.
Ziel des Programms ist es, digitale Auftritte im Tierbereich zu stärken und zugleich Auszubildenden praxisnahe Projekterfahrungen zu ermöglichen.
Weitere Informationen unter www.azubi-projekte.de.
FVE-News 
Inhalte Deutsches Tierärzteblatt Juli 2026
Ratgeber Selbstständigkeit
Das Basisdokument des neuen Ratgebers „Vielfältige Möglichkeiten der Selbstständigkeit in der Tiermedizin“ wird hier vorgestellt. Es wird ergänzt durch insgesamt fünf Anhänge, die – ebenso wie das Basisdokument – auf der BTK-Homepage zur Verfügung stehen.
Tierhandel
Jährlich wertet der Deutsche Tierschutzbund die ihm bekannt gewordenen Fälle illegalen Heimtierhandels aus. In diesem Beitrag fasst ein Autorenteam um Dr. Romy Zeller die Ergebnisse der Auswertung für das Jahr 2025 zusammen und beleuchtet die Auswirkungen auf deutsche Tierheime.
Geschichte
Durch eine digitale Erfassung konnte die bauliche Substanz einer Scheune, die bis zu ihrem Abriss 2025 zu den letzten noch existierenden Bauwerken der Thierarzneyschule in Jena gehörte, konserviert werden.
2026
| 8. Juli | Ausschuss für Gebühren | Berlin |
| 9. Juli | Ausschuss für Wiederkäuer/Ausschuss für Tierschutz | Videokonferenz |
| 9. Juli | Ausschuss für Arbeitsbedingungen | Videokonferenz |
| 15. Juli | Ausschuss für Lebensmittel-, Fleisch und Milchhygiene | Berlin/Videokonferenz |
| 24. August | Ausschuss für Finanzen und Haushalt | Berlin |
| 25. August | ATF-Vorstand | Berlin/Videokonferenz |
| 7. September | Ausschuss für Berufs- und Standesrecht | Videokonferenz |
| 1./2. Oktober | Erweitertes Präsidium | Berlin |
| 2./3. Oktober | Herbst-Delegiertenversammlung | Berlin |
| 6. Oktober | Ausschuss für Wiederkäuer | Berlin |
| 14. Oktober | Präsidium | Berlin |
| 15. Oktober | Ausschuss für Schweine | Videokonferenz |
| 22. Oktober | Ausschuss für Versuchstierkunde und 3R | Videokonferenz |
| 8. Dezember | Ausschuss für Pferde | Videokonferenz |
| 8. Dezember | Ausschuss für Wiederkäuer | Videokonferenz |
Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle
*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links.
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