Aktueller Rundbrief: Ausgabe 4 – April 2026

Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.

 

GOT sichert Transparenz und tierärztliche Versorgung

Mit Blick auf die anstehende Evaluation der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) betont die Bundestierärztekammer (BTK) in einer Pressemeldung deren zentrale Bedeutung für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit. Anlass sind kritische Stimmen, u. a. aus dem Pferdesektor, die die Debatte v. a. auf vermeintlich zu hohe Tierarztrechnungen verengen.

Nach Auffassung der BTK schützt die GOT in erster Linie Tierhaltende: Sie setzt verbindliche Gebührenrahmen, schafft Verlässlichkeit bei der Abrechnung und trägt dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in Stadt und Land aufrechtzuerhalten. Eine Schwächung oder Abschaffung der GOT würde demnach nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Transparenz, größerem wirtschaftlichem Druck auf Praxen und langfristig zu Nachteilen für Tierhaltende.

Die Novellierung der GOT im Jahr 2022 war nach mehr als 20 Jahren ohne grundlegende Anpassung erfolgt. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren tierärztliche Leistungen nicht kostendeckend abbildeten. Nach Angaben der BTK sind auch weiterhin wesentliche Kostensteigerungen etwa bei Personal, Energie, Verwaltung, Versicherungen und Medizintechnik zu berücksichtigen. Eine angemessene Vergütung ist aus Sicht der BTK Voraussetzung dafür, qualifiziertes Personal zu beschäftigen, in moderne Diagnostik zu investieren und tierärztliche Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Besonders deutlich werde dies im Notdienst, der mit hoher Personal- und Kostenbelastung verbunden sei und für viele Praxen trotz Zuschlägen wirtschaftlich kaum rentabel arbeite.

Die BTK spricht sich daher dafür aus, die GOT im Rahmen der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, ihren Kern jedoch nicht infrage zu stellen. Dazu zähle auch eine regelmäßige, möglichst jährliche Anpassung der Gebühren, um Kosten planbarer zu machen und sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen zu vermeiden.

 

Evaluation der GOT-Novelle

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde 2022 umfassend novelliert – diese Novelle wird nun evaluiert. Im Rahmen dieses durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beauftragten Vorhabens, führt die AFC Public Services GmbH gemeinsam mit Dr. Joachim Wiedner (Leiter des Veterinäramts Rotenburg (Wümme)) eine deutschlandweite Onlinebefragung praktizierender Tierärzt:innen durch. Ziel ist es, den strukturellen und finanziellen Anpassungsbedarf der GOT auf belastbarer empirischer Grundlage zu beurteilen.

Ihre Einschätzungen aus dem Praxisalltag sind für die Erstellung einer aussagekräftigen Studie ein zentraler Baustein und tragen zur Akzeptanz der Ergebnisse sowie zur weiteren Entwicklung der GOT bei. Nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil! Den Umfragelink erhalten Sie über Ihre Landes-/Tierärztekammer. Liegt Ihnen noch kein Link vor, wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer oder direkt an die AFC (s. u.). Die Bearbeitungszeit der Onlinebefragung umfasst ca. 15–20 Minuten. Alle Angaben werden anonymisiert und ausschließlich in aggregierter Form ausgewertet.

Weitere Informationen:

https://afc.net/ps/got-evaluation-2026 

Tel.+49 228 98579-43, GOT.Postfach@afc.net

 

Dr. Uwe Tiedemann mit Bundesverdienstkreuz 1. Klasse geehrt

Der Ehrenpräsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Uwe Tiedemann, hat für sein jahrzehntelanges, herausragendes und ehrenamtliches Engagement für den Tierschutz und die Berufsangelegenheiten der Tierärzteschaft das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch überreichte die hohe Auszeichnung am 25.03.2026 stellvertretend im Namen des Bundespräsidenten.

Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch und Dr. Uwe Tiedemann mit der Verleihungsurkunde im Hansekontor des Rathauses
© Hansestadt Lüneburg

In den 1990er-Jahren begann Dr. Tiedemanns ehrenamtliche Tätigkeit zunächst auf Landesebene und mündete auf Bundesebene 2016 im Amt des BTK-Präsidenten. Nicht nur als „Deutschlands oberster Tierarzt“ trug Dr. Tiedemann zur Verbesserung der beruflichen Situation der Tierärzt:innen sowie zum Tierwohl und Verbraucherschutz bei. Parallel zu seinen Ehrenämtern führte er fast vier Jahrzehnte lang eine Kleintierpraxis in Lüneburg; diese Nähe zur praktischen Arbeit betrachtete er als wichtige Grundlage für seine Funktionen.

Rückblickend betonte er, diese Dreifachbelastung habe er stets mit Freude getragen.

Das Ehrenamt hat Dr. Uwe Tiedemann indes nicht losgelassen. Inzwischen ist der heute 71-Jährige ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Lanz in Brandenburg.

Wir gratulieren unserem Ehrenpräsidenten zu dieser verdienten Auszeichnung!

 

Deutschlands erste Vergiftungsberatung für Tiere

Mit Tox-help soll in Deutschland erstmals eine spezialisierte Vergiftungsberatung für die Tiermedizin entstehen. Bislang sind die bestehenden Giftnotrufe in der DACH-Region auf die Humanmedizin ausgerichtet, sodass veterinärtoxikologische Expertise und Kapazitäten für Anfragen zu Tieren weitgehend fehlen.

Der geplante Service will diese Versorgungslücke mit einem KI-gestützten Diagnose- und Behandlungsassistenten schließen. Rund um die Uhr sollen bei Vergiftungsverdacht schnell relevante Informationen aus einer umfassenden Datenbank bereitgestellt werden, um Fälle individuell einzuschätzen und geeignete Maßnahmen gezielt zu empfehlen.

Vorgesehen sind zwei Angebote: Tox-help Vet Professional richtet sich an Tierärzt:innen und soll vertiefte toxikologische sowie pharmakologische Fachinformationen und Therapieempfehlungen bieten. Tox-help Vet Home ist für Tierhaltende geplant und soll ab Anfang 2027 eine fundierte Ersteinschätzung sowie Hinweise zu Sofortmaßnahmen ermöglichen.

Perspektivisch sind weitere Funktionen vorgesehen, darunter eine Fachbibliothek, ein Wissensbereich, ein Communityforum sowie praktische Tools, wie Dosierungs- oder Infusionsrechner, und ein Wechselwirkungscheck.

Aktuell werden Beta-User gesucht, die die Plattform kostenfrei testen und an ihrer Weiterentwicklung mitwirken möchten:
https://www.tox-help.de/registrierung

  • VETimpulse, Ausgabe 8 vom 15.04.2026

 

Wildkätzchen im Wald nicht anfassen

Im Frühjahr werden in deutschen Wäldern wieder vermehrt junge Europäische Wildkatzen gesichtet. Die Rückkehr der lange seltenen Art ist ein erfreulicher Erfolg des Naturschutzes. Gleichzeitig warnt der BUND Sachsen vor einem wachsenden Problem: Immer wieder werden Wildkatzenjungtiere von Spaziergänger:innen mit Hauskätzchen verwechselt und aus dem Wald mitgenommen – mit teils tödlichen Folgen.

Wildkatzen ähneln graugetigerten Hauskatzen stark. Zudem lassen die Muttertiere ihren Nachwuchs während der Nahrungssuche zeitweise allein im Versteck zurück. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, die Tiere seien verlassen. Tatsächlich handelt es sich jedoch meist nicht um einen Notfall. Wird ein gesundes Jungtier mitgenommen, sinken seine Überlebenschancen erheblich. Die Tiere sind empfindlich, vertragen gewöhnliches Katzenfutter nicht und können sich leicht mit Krankheiten von Hauskatzen infizieren.

Wildkatzenjunges ©Thomas Stephan

Der BUND Sachsen appelliert deshalb, junge Wildkatzen im Wald grundsätzlich nicht anzufassen oder mitzunehmen. Nur wenn ein Jungtier offensichtlich verletzt ist oder laut schreiend Menschen hinterherläuft, sollte eingegriffen werden. In solchen Fällen empfiehlt der Verband, fachkundige Hilfe zu kontaktieren. Wildkatzen sind in Deutschland streng geschützt; die Mitnahme aus der Wildbahn und die Haltung in Privathaushalten sind verboten.

Zur besseren Unterscheidung von Wild- und Hauskatzen stellt der BUND Sachsen Informationsmaterialien und einen Handlungsleitfaden zur Verfügung.

 

Aujeszkysche Krankheit bei (Jagd-)Hunden

Nach dem Tod von zwei Jagdhunden im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist eine erneute Diskussion über die Impfung von Hunden gegen die Aujeszkysche Krankheit (AK) entbrannt.

Während Infektionen bei Schweinen teils mild verlaufen, führt sie bei Fehlwirten wie Hunden und Katzen meist perakut zum Tod. Typisch sind starke Unruhe, Speichelfluss und ein zentralnervös bedingter, unstillbarer Juckreiz. Aufgrund der ähnlichen Symptomatik wird die Erkrankung auch als Pseudowut bezeichnet.

In der deutschen Hausschweinpopulation gilt die AK seit den 1990er-Jahren als getilgt. Bei Wildschweinen kommt das Virus jedoch weiterhin vor. Für Jagdhunde besteht ein Infektionsrisiko v. a. durch Kontakt mit Aufbruch, rohem Fleisch oder infektiösen Sekreten von Wildschweinen.

Eine Impfung von Hunden gegen AK wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nicht empfohlen. Ein für Hunde zugelassener Impfstoff steht in Europa nicht zur Verfügung. Lebendimpfstoffe können beim Hund die Erkrankung auslösen und dürfen nicht angewendet werden. Inaktivierte Impfstoffe gelten zwar als sicherer, bieten nach bisherigem Kenntnisstand jedoch keinen verlässlichen Schutz. Als entscheidend gilt daher die Prophylaxe: Hunde sollten nach Jagd oder Ausbildung konsequent von Streckenplatz, Aufbruch und sonstigem potenziell infektiösen Material ferngehalten werden!

      

Aktualisierung der Produktinformation für Librela® empfohlen

Der Ausschuss für Tierarzneimittel (Committee for Veterinary Medicinal Products, CVMP) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt eine Aktualisierung der Produktinformation von Librela (Bedinvetmab), um auf das Risiko für sehr seltene Nebenwirkungen im Bereich des Bewegungsapparates hinzuweisen.

Nähere Informationen unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/mitteilungen/mitteilungen-node.html

 

Permethrin: Vorsicht bei Katzen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist erneut darauf hin, dass permethrinhaltige Tierarzneimittel nicht für alle Haustiere geeignet sind. Während Hunde den Wirkstoff in der Regel gut vertragen, kann Permethrin bei Katzen schwere Vergiftungen bis hin zum Tod verursachen.

© AdobeStock/AnastazjaSoroka

Katzen können den Wirkstoff aufgrund eines fehlenden Leberenzyms nicht ausreichend abbauen. Gefährlich ist nicht nur die direkte Anwendung, sondern auch ein unbeabsichtigter Kontakt, etwa wenn Hunde und Katzen im selben Haushalt leben.

Auch bei permethrinhaltigen Insektenschutzmitteln für Kleidung oder Textilien ist Vorsicht geboten!

Das BVL empfiehlt Tierhaltenden, vor der Anwendung von Antiparasitika stets die Gebrauchsinformation und Warnhinweise sorgfältig zu lesen. Für Katzen stehen sichere Alternativen zur Zecken- und Flohprophylaxe zur Verfügung. Im Zweifelsfall sollte tierärztlicher Rat eingeholt werden.

Typische Anzeichen einer Permethrinvergiftung bei Katzen sind Krämpfe, Lähmungserscheinungen, starker Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall und Atembeschwerden. Nach einem Kontakt mit dem Wirkstoff sollte die Katze umgehend tierärztlich vorgestellt werden. Wurde ein permethrinhaltiges Präparat versehentlich aufgetragen, sollte es sofort mit Wasser und mildem Shampoo abgewaschen werden.

Auftretende unerwünschte Reaktionen sollten von Tierhaltenden oder behandelnden Tierärzt:innen zudem dem BVL gemeldet werden.

 

FVE-News                      

 

 


Inhalte Deutsches Tierärzteblatt Mai 2026

 

Berufspolitik

Anlässlich der Frühjahrs-Delegiertenversammlung der BTK am 17./18.04.2025 in Berlin berichtete der Präsident
Ltd. VD Dr. Holger Vogel von den wichtigsten Tätigkeiten der BTK-Gremien seit Herbst 2025. Dies ist sein Bericht; es gilt das gesprochene Wort.

Animal Hoarding

In einer zweiteiligen Mixed-Methods-Studie unter Beteiligung des Bundesverbands der beamteten Tierärzte e. V. wurden bundesweit Veterinärämter zu im Jahr 2023 bearbeiteten Animal-Hoarding-Fällen befragt. Die Ergebnisse des ersten Teils der Studie werden in zwei Beiträgen vorgestellt. Dieser Beitrag von Dr. med. Michael Christian Schulze, Dr. med. vet. Christine Bothmann, Nina Brakebusch, MA, et al. fokussiert zunächst auf die Situation, der aus Animal Hoarding-Haltungen geretteten Tiere.

Serie Pharmakovigilanz

In dieser Folge unserer Serie Pharmakovigilanz werden von Mitarbeitenden des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse des Pharmakovigilanzreports 2025 über Spontanmeldungen von unerwünschten Ereignisse nach Anwendung von Tierarzneimitteln in Deutschland zusammengefasst und um Hinweise zum Signalmanagement ergänzt.

 

2026

4. Mai Ausschuss Berufs- und Standesrecht, Geschichte und Ethik Videokonferenz
8. Mai Ausschuss für Pferde Berlin
11. Mai Präsidium Berlin
19./20. Mai  Geschäftsführerkonferenz  Stralsund
21. Mai Ausschuss für Arbeitsbedingungen Videokonferenz
27. Mai Ausschuss für Berufs- und Standesrecht, Geschichte und Ethik Videokonferenz
9. Juni Ausschuss für Wiederkäuer Videokonferenz
16. Juni Bundesweiterbildungsarbeitskreis Berlin
23. Juni AG Tiermedizinische Hilfsberufe Videokonferenz
24. August Ausschuss für Finanzen und Haushalt Berlin
25. August ATF-Vorstand Berlin/Videokonferenz
1./2. Oktober Erweitertes Präsidium Berlin
2./3. Oktober Herbst-Delegiertenversammlung Berlin
22. Oktober Ausschuss für Versuchstierkunde und 3R Videokonferenz

Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen

Online-Fortbildungen

 

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle

 

*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links. 

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