29. Deutscher Tierärztetag in Berlin
Forderungen für die Gesundheit von Tier und Mensch beschlossen
Arbeitskreis 1 „Infektionsschutz für Tier und Mensch“:
Der One-Health-Ansatz ist nicht neu, aber auch vor dem Hintergrund der Entstehung der SARS-CoV-2-Pandemie aktueller den je. Er bietet eine Erfolg versprechende Herangehensweise, um die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosysteme in all ihren sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimensionen positiv zu beeinflussen. Gefordert wurden z. B. die Einrichtung einer Koordinierungsstelle in der Bundesregierung, um Austausch, Abstimmung und gemeinsame Strategieentwicklung zwischen den Ressorts im Bereich One Health zu fördern.
Arbeitskreis 2 „Gesunde Tiere für sichere Lebensmittel“:
Die Sicherung der Tiergesundheit im Spannungsfeld dieser sehr heterogenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an die Tierhaltung ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die in der Nutztierhaltung tätigen Tierärzt:innen. Forderungen sind bspw. die Erweiterung und Ergänzung der rechtlichen Tierhaltungsvorschriften durch den Gesetzgeber sowie eine konsequente Auswertung der eigens erhobenen Tierschutzindikatoren durch die Landwirtschaft.
Arbeitskreis 3 „Tierschutz für Nutztiere“:
Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren umfasst einen Komplex verschiedener Themen, aus denen sich eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten – in den Bereichen Tiergesundheit, Verhalten, Haltung, Zucht, Transport, Schlachtung – für die Tierärzteschaft ergibt. Vom Gesetzgeber wird sowohl erneut und nachdrücklich die Schaffung einer Tiergesundheitsdatenbank gefordert als auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte zur Erhebung tierschutzrelevanter Befunde und Rückverfolgung der Tiere zum Herkunftsbetrieb durchzuführen.
Arbeitskreis 4 „Quo vadis Tierärzt:innen?“:
Das Staatsziel Tierschutz und der Gesundheitsschutz (Lebensmittelsicherheit und Zoonosen) sind in Gefahr durch den Mangel an Tierärzt:innen. Um diesem Mangel zu begegnen wird u. a. gefordert Tarifverträge zu schließen, um eine Flexibilisierung im Arbeitsrecht und in der Lohngerechtigkeit zu erreichen und außerdem Ausnahmemöglichkeiten im Arbeitszeitgesetz für die Tiermedizin zu schaffen.
Außerdem nutzten die tierärztlichen Verbände Bundestierärztekammer (BTK), Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) und die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) den Deutschen Tierärztetag um anlässlich des geplanten nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, das weit über die EU-Vorgaben zur Meldung der Verwendungsmengen hinausgeht, die Resolution „Bürokratiemonster behindert tierärztliche Tätigkeit“ zu formulieren.
Verleihung der Robert-von-Ostertag-Plakette
Anlässlich des Deutschen Tierärztetags hat die BTK Prof. Dr. Thomas Richter mit der Robert-von-Ostertag-Plakette geehrt. Prof. Richter wurde damit für seine Verdienste um den Berufsstand ausgezeichnet. Er ist u. a. Vorsitzender des BTK-Tierschutzausschusses und besonders engagiert in der Forschung mit dem Ziel der Verbesserung der Bedingungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Bundestierärztekammer verleiht die Robert-von-Ostertag-Plakette seit 1964. Sie erinnert an den Veterinärmediziner Robert von Ostertag. Der gebürtige Schwäbisch Gmünder entwickelte das nach ihm benannte Programm zur Bekämpfung der Tuberkulose, das in Deutschland und in der Schweiz eingeführt wurde. Darüber hinaus war von Ostertag federführend an der Einführung des ersten deutschen Fleischbeschaugesetzes beteiligt, was ihm das oft gebrauchte Prädikat „Vater der Fleischbeschau“ einbrachte.
Anlagen:
Forderungen des 29. Deutschen Tierärztetags – Beschlüsse
Resolution „Bürokratiemonster behindert tierärztliche Tätigkeit“
Foto der Verleihung der Robert-von-Ostertag-Plakette
Pressemitteilung mit Anhängen (Download als PDF)
Katharina Conrad
030 - 201 43 38 - 70
030 - 201 43 38 - 88
Telefonische Sprechzeiten
Mo- Do: | 09.00-15.00 Uhr |
Fr: | 09.00-13.00 Uhr |