Vorschlag zur Aktualisierung der GOT
BTK Berlin (26.07.2017)
Im Mai 2012 hatte die Bundestierärztekammer (BTK) dem damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Vorschlag zur Aktualisierung der GOT übermittelt, der vom Ausschuss für Gebühren der BTK mit einem erheblichen Zeitaufwand erarbeitet worden ist. Leider fand dieser Vorschlag bis heute keine Beachtung – auch nicht bei der aktuellen GOT-Anpassung, die am 27. Juli 2017 in Kraft tritt.
Auf vielfachen Wunsch stellen wir Ihnen den Vorschlag der BTK zur Aktualisierung der GOT aus dem Jahre 2012 hier vor. Zum besseren Verständnis der inhaltlichen Änderungen dieses Vorschlags, ist dem Entwurf das offizielle Anschreiben an das BMELV vom 7. Mai 2012 vorangestellt. Bitte beachten Sie, dass dieser Entwurf NICHT GÜLTIG ist! Beachten Sie ferner, dass die Höhe der darin aufgeführten Gebührensätze inzwischen veraltet ist und nicht den aktuellen wirtschaftlichen Belastungen einer Tierarztpraxis entsprechen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundestierärztekammer
Katharina Conrad
030 - 201 43 38 - 70
030 - 201 43 38 - 88
E-Mail
Katharina Conrad
030 - 201 43 38 - 70
030 - 201 43 38 - 88
Telefonische Sprechzeiten
Mo- Do: | 09.00-15.00 Uhr |
Fr: | 09.00-13.00 Uhr |