Katzenkastration ohne Wenn und Aber!
Die BTK appelliert, Freigängerkatzen kastrieren zu lassen
BTK Berlin (01.03.2017)
Am 1. März beginnt der meteorologische Frühling – auf den kalendarischen Frühlingsbeginn am 20. März müssen wir noch etwas warten. Warten sollten Besitzer von Katzen, die aus dem Haus gelassen werden, jedoch nicht mit der Kastration ihrer Tiere!
© C. Pfister
Auch wenn es bis zum kalendarischen Frühlingsbeginn am 20. März noch etwas dauert – die Tage sind bereits deutlich länger und die milden Temperaturen der vergangenen Tage lassen bei Mensch und Tier langsam Frühlingsgefühle ausbrechen. Damit das Ganze bei unseren liebsten Haustieren nicht in einem großen „Katzenjammer“ endet, appelliert die Bundestierärztekammer an Tierhalter, nur kastrierte Katzen ins Freie zu lassen.
„Die längere Lichteinstrahlung führt dazu, dass vermehrt Sexualhormone produziert werden und weibliche Katzen jetzt rollig werden. Das ruft natürlich Kater auf den Plan, die nach einer Partnerin suchen“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. Der Kleintierpraktiker hält es für unverantwortlich, Kater und Katzen, die nicht kastriert sind, aus dem Haus zu lassen: „Katzen können schon mit einem halben Jahr das erste Mal Nachwuchs bekommen, und das dann durchschnittlich zweimal im Jahr. Bei bis zu sieben Kätzchen pro Wurf ist die Nachkommenschaft schnell auf ein Vielfaches angewachsen. Das Ende vom Lied sind dann noch mehr verwilderte Katzen, die unterernährt und krank ihr Leben fristen müssen.“ So leidet ein Großteil der verwilderten Katzen an chronischen und ansteckenden Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Katzen-Leukose, außerdem sind sie von Hautpilzen oder Parasiten wie Flöhen, Spul- oder Bandwürmern befallen.
Über die Gründe, warum Tierhalter ihre Freigängerkatzen nicht kastrieren lassen, lässt sich nur spekulieren: Bei Vielen ist es wohl schlichtweg Desinteresse und eine „Ist-mir-doch-egal-Haltung“. Andere dagegen glauben, dass eine Kastration gegen die Natur der Katze sei. Doch für Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress: Unkastrierte Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so beispielsweise Gefahr, überfahren zu werden.
Zwar gibt es momentan keine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, wie es die Bundestierärztekammer in einer Stellungnahme bereits 2010 gefordert hatte. Doch wurde mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage geschaffen, die den Ländern ermöglicht, Kastrationsgebote und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auszusprechen. In mehr als 500 deutschen Städten und Gemeinden ist es mittlerweile Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundestierärztekammer
Katharina Conrad
030 - 201 43 38 - 70
030 - 201 43 38 - 88
E-Mail
Katharina Conrad
030 - 201 43 38 - 70
030 - 201 43 38 - 88
Telefonische Sprechzeiten
Mo- Do: | 09.00-15.00 Uhr |
Fr: | 09.00-13.00 Uhr |