Miez und Mauz auf Freiersfüßen
Die Bundestierärztekammer appelliert: Freigänger-Katzen jetzt kastrieren lassen!
BTK Berlin (20.03.2013)
Die Bundestierärztekammer appelliert an verantwortungsvolle Tierhalter, Katzen, die ins Freie dürfen, kastrieren zu lassen.
©C. Pfister
Auch wenn der Frühling noch auf sich warten lässt und das eisige Winterwetter zumindest bei uns Menschen kaum Frühlingsgefühle aufkommen lässt, sind diese Tage nicht „für die Katz“: Weil die sexuelle Aktivität bei Katzen nicht durch die Temperatur, sondern durch die Tageslichtlänge ausgelöst wird, sind Miez und Mauz bereits auf Freiersfüßen unterwegs, und die nächste Generation verwilderter Katzen ist auf den Weg gebracht …
„Trotz aller Appelle von Tierärzten und Tierschützern gibt es immer noch viel zu viele Katzen, die nicht kastriert sind und ins Freie dürfen. Das ist im höchsten Maße unverantwortlich von den Besitzern und setzt eine Spirale des Elends in Gang: Bereits mit einem halben Jahr können Katzen das erste Mal Nachwuchs bekommen. Rechnet man sich aus, dass Katzen durchschnittlich zweimal im Jahr vier bis sechs Junge werfen, kommt es zu einer enormen Nachkommenschaft, für die sich dann niemand mehr zuständig fühlt. Die verwilderten Tiere leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, haben Parasiten und sind chronisch unterernährt“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die Bundestierärztekammer appelliert darum dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter, zumal eine Kastration, also das Entfernen der Hoden beim Kater und der Eierstöcke bei der Kätzin, auch weitere Vorteile mit sich bringt. Weil die Tiere nicht mehr den Drang haben, auf der Suche nach einem Partner weite Strecken zurückzulegen, reduziert sich die Gefahr, überfahren zu werden und es kommt seltener zu Verletzungen durch Revierstreitigkeiten. Außerdem entfällt, wenn frühzeitig kastriert wird, bei Katern meist das „anrüchige“ Markieren, und bei weiblichen Tieren sinkt das Risiko von Gesäugetumoren oder einer Gebärmuttervereiterung.
Aus all diesen Gründen setzt sich die Bundestierärztekammer seit Jahren für eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen ein. Ein gutes Beispiel ist hier das sogenannte „Paderborner Modell“: Als erste deutsche Kommune verabschiedete die Stadt Paderborn 2008 eine ordnungsbehördliche Verordnung, die Halter von Freigänger-Katzen und Menschen, die verwilderte Katzen regelmäßig füttern, zur Kastration und Kennzeichnung der Tiere verpflichtet.
Eine kostenlose Kastration von Katzen durch die Tierärzte, wie aus Tierschutzkreisen immer wieder gefordert, kann es allerdings nicht geben. Prof. Dr. Mantel: „Tierärzte sind an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden und zu einer sorgfältigen Arbeit verpflichtet. Die GOT ist eine Bundesverordnung, in der die Honorarforderungen für tierärztliche Leistungen festgeschrieben sind. Eine Unterschreitung des einfachen von drei möglichen Gebührensätzen ist den Tierärzten grundsätzlich verboten.“
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