Mehr Reisefreiheit für Partner Hund
Seit Anfang des Jahres gelten einheitliche EU-Bestimmungen für die Einreise von Haustieren
BTK Berlin (06.06.2012)
Seit Anfang des Jahres gehören lange Wartezeiten und aufwändige Bluttests der Vergangenheit an, der Urlaub mit Partner Hund wird damit deutlich einfacher.
© Claudia Pfister
Mit dem Hund in den Schottischen Highlands wandern oder die Ruhe eines schwedischen Sees genießen: für viele naturverbundenen Tierhalter ein lang gehegter Traum, der an den komplizierten Einreisebestimmungen für den vierbeinigen Freund scheiterte. Seit Anfang des Jahres gehören lange Wartezeiten und aufwändige Bluttests jedoch der Vergangenheit an, der Urlaub mit Partner Hund wird damit deutlich einfacher.Seit dem 1. Januar 2012 wurden Sonderregelungen für die Einreise in die Länder Großbritannien, Schweden, Irland und Malta abgeschafft. Bisher forderten diese Länder vor der Einreise von Hunden (und Katzen) einen Bluttest, um festzustellen, ob ein Tollwut-Impfschutz besteht. Von der Impfung bis zur Einreise musste eine Wartezeit von mehreren Monaten eingehalten werden. Auch die in der Vergangenheit vorgeschriebene Zeckenbehandlung fällt nun weg.
Künftig müssen Besitzer von Hund, Katze oder Frettchen, die mit ihrem Tier in diese Länder einreisen wollen, lediglich den Nachweis einer gültigen Tollwut-Schutzimpfung erbringen. Für die Einreise nach Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen (Drittland) ist zusätzlich eine im EU-Heimtierpass dokumentierte Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) vorgeschrieben.
„Der 2004 eingeführte EU-Heimtierpass ist Voraussetzung, um mit dem Tier in andere EU-Länder einzureisen. Außerdem müssen mitreisende Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung .wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 und vor der Impfung vorgenommen und ist eindeutig lesbar “, weiß Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Gegen Tollwut können Welpen ab einem Alter von 12 Wochen geimpft werden. Diese erste Impfung ist muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden und darf nicht älter als der Zeitraum sein, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Ausgestellt werden darf der EU-Heimtierpass nur vom niedergelassenen Tierarzt.
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