Katzenjammer verhindern - durch rechtzeitige Kastration

Ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz

BTK Berlin (25.02.2010) Jeder Katzenhalter kann Katzenelend verhindern helfen: Durch rechtzeitige Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängern und Katze im ländlichen Raum. Das ist die ausdrückliche Empfehlung der Bundestierärztekammer.
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Jeder Katzenhalter kann Katzenelend verhindern helfen: Durch rechtzeitige Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängern und Katze im ländlichen Raum. Das ist die ausdrückliche Empfehlung der Bundestierärztekammer.

Aber: Meine Katze soll wenigsten einmal Junge bekommen?

NEIN“, betont Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer

„Ein verantwortungsbewusster Züchter paart seine Katze gezielt an und hat vor der geplanten Trächtigkeit feste Abnehmer für die Katzenbabies, so dass die Tiere in gute und verantwortungsvolle Hände abgegeben werden. Eine ungeplante Vermehrung, einhergehend mit der Vorstellung: „Dann verschenke ich die Katzenbabies, die sind doch so süß!“, bedeutet für viele dieser Katzenbabies Elend und Katzenjammer. Wenn der neue Besitzer überfordert ist, gibt er das Tier ins Tierheim, was noch die beste Option wäre, doch die meisten Tierheime sind bereits völlig überfüllt. Viele Katzen werden auch einfach ausgesetzt. Herrenlose Stubentiger haben die Selbstversorgung nie gelernt, sind daher häufig unterernährt, leiden unter Wurmbefall und müssen täglich ums Überleben kämpfen. Kastrierte Katzen und Kater sind dagegen durch den verminderten Drang, weite Wege zurück zu legen, weniger durch den Straßenverkehr gefährdet, dem jedes Jahr viele Tiere zum Opfer fallen“ erläutert Prof. Mantel.

Wann ist der beste Zeitpunkt zur Katzen-Kastration?

„Es ist keinesfalls notwendig, bei Katzen eine Rolligkeit abzuwarten. Bei freilaufenden Katzen kann dann bereits eine ungewollte Trächtigkeit eintreten. Kätzchen werden meist mit rund 3 bis 4 Monaten kastriert. Es geht aber auch schon mit 6 bis 12 Wochen. Beim Kater hängt der frühste Kastrationszeitpunkt stärker von der körperlichen Entwicklung ab und ist in der Regel mit 5 bis 6 Monaten erreicht. Die Entscheidung des richtigen Zeitpunktes sollte individuell mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt nach Untersuchung der Katze/des Katers getroffen werden“ empfiehlt Prof. Mantel.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

„Bei Katern kostet eine unkomplizierte Kastration mindestens 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Bei weiblichen Katzen kostet eine unkomplizierte Kastration mindestens 92 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Der genaue Preis hängt von der körperlichen Verfassung Ihres Tieres, der angewandten Narkosetechnik, Verbrauchsmaterialien und den evtl. nötigen Zusatzuntersuchungen ab.“ „Lassen Sie sich von Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt über Vorteile und Risiken der Operation beraten und die voraussichtlichen Kosten kalkulieren. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.“ „Unsere Haustiger können heute ein Lebensalter von 17 bis 20 Jahren erreichen. Somit sind Kastration, Kennzeichnung und Registrierung eine sinnvolle, langfristige Investition und die beste Art von praktiziertem Tierschutz“ unterstreicht Prof. Mantel.

Hinweis: Bei Tierarztkosten fällt immer noch die Mehrwertsteuer an!