Immer wieder Schlachthofskandale!
Bundestierärztekammer fordert Optimierung der Kontrollen
Es ist dringend erforderlich, dass sich Bund und Länder endlich gemeinsam des umfassenden Themas der amtlichen Fleischhygieneüberwachung annehmen. Alle an einer Schlachtstätte tätigen Tierärzt:innen sind verpflichtet, Missstände, die zu vermeidbaren Schmerzen oder Leiden bei Tieren führen können, abzustellen und an die für den Vollzug zuständigen Behörde zu melden, damit unverzüglich rechtliche Maßnahmen eingeleitet und vollzogen werden. Um die amtlichen Tierärzt:innen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu ermöglichen, müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen werden.
Dazu gehören:
- Einführung der Videoüberwachung
- Zulassungsverfahren für Betäubungsgeräte
- Stärkung der Fachaufsicht auf allen Ebenen
- Qualifizierung und Unterstützung der amtlichen Tierärzt:innen durch die zuständige Behörde
Weitere Informationen dazu, sind in der aktuellen BTK-Stellungnahme „Amtliche Schlachttier-und Fleischuntersuchung: Umfassende Neuorientierung und Optimierung der Kontrollen sind dringend erforderlich!“ festgehalten.
Katharina Conrad
030 - 201 43 38 - 70
030 - 201 43 38 - 88
Telefonische Sprechzeiten
Mo- Do: | 09.00-15.00 Uhr |
Fr: | 09.00-13.00 Uhr |