GOT schützt Verbraucher:innen
Verbindliche Gebühren sichern Qualität, Transparenz und Versorgung
Zugleich sorgt die GOT dafür, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Die Novellierung im Jahr 2022 war nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Anpassung überfällig. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung der tierärztlichen Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Sie zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren nicht ausreichten, um tierärztliche Leistungen kostendeckend abzubilden. Selbst die damalige Anpassung fiel noch maßvoll aus; steigende Kosten etwa für Personal, Verwaltung und Dokumentation, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte und Entsorgung waren dabei noch nicht vollständig berücksichtigt.
„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“
Eine angemessene Vergütung ist Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient unmittelbar dem Tierwohl. Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade im Notdienst zeigt sich, wie wichtig ein belastbarer Gebührenrahmen ist. Notfallversorgung bedeutet Personalvorhaltung zu Nacht- und Wochenendzeiten, hohe organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel. Wird der finanzielle Druck weiter erhöht, drohen reduzierte Dienstbereitschaften, weniger klinische Angebote und längere Wege im Ernstfall.
Die BTK spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, nicht aber ihren Kern infrage zu stellen. Dazu gehört auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Denn planbare, schrittweise Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen: Kosten werden dadurch berechenbarer. Tierhaltende brauchen keine Abschaffung der GOT, sondern eine nachvollziehbare, qualitativ hochwertige und auch künftig flächendeckende tierärztliche Versorgung.
Katharina Conrad
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