Schädlingsbekämpfung in der Lebensmittelkette

BTK betont: Lebensmittelsicherheit braucht praktikable Lösungen

BTK Berlin (24.02.2026)

Die geplanten Änderungen im Zuge der Neubewertung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien auf EU-Ebene sorgen bundesweit für intensive Diskussionen. Künftig sollen antikoagulante Rodentizide nur noch nach zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden. Eine sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist dann nicht mehr zulässig. Zudem wird die Anwendung auf sachkundige Personen beschränkt.

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Eine wirksame und fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist für die Lebensmittelsicherheit unverzichtbar. „Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung bis hin zum verarbeitenden Betrieb – liegt in weiten Teilen in der Verantwortung der Tierärzteschaft“, betont der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Schadnager wie Ratten und Mäuse sind nicht nur Verursacher erheblicher wirtschaftlicher Schäden, sondern auch Überträger von Krankheitserregern mit Zoonosepotenzial, etwa Hantaviren. Darüber hinaus können sie Lebensmittel und Futtermittel nachteilig beeinflussen und kontaminieren. Gerade in großen Zentrallagern zeigt sich die Problematik deutlich – immer wieder werden Schadnager über Zulieferungen eingeschleppt. Sie vermehren sich in Paletten mit Lebensmitteln und breiten sich von dort in weitere Betriebe aus. „Ohne konsequente Überwachung und Bekämpfung kann sich ein Befall rasch ausweiten – mit erheblichen Folgen für Hygiene, Biosicherheit und Verbraucherschutz“, erklärt Dr. Vogel. Die Tierärzteschaft überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben entlang der gesamten Lebensmittelkette. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schutz von Futtermitteln vor Schädlingsbefall. „Tierärzt:innen sichern Lebensmittel – und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz“, unterstreicht der BTK-Präsident.

Dass in die Bewertung des Einsatzes von Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) Aspekte der Umweltsicherheit einfließen, ist richtig und nachvollziehbar. Die Abschaffung der Dauerbeköderung bringt jedoch praktische Probleme mit sich. Künftig muss zunächst ein Befall festgestellt werden, bevor antikoagulante Rodentizide eingesetzt werden dürfen. Das kann die Bekämpfung verzögern und dazu führen, dass sich Populationen bereits stark vermehrt haben, bevor wirksam eingegriffen wird. Als Alternativen kommen v. a. Schlagfallen zur Befallsermittlung zum Einsatz. Aus tierschutzfachlicher Sicht gelten sachgerecht eingesetzte Schlagfallen derzeit als geeignetste Methode. Lebendfallen wiederum erfordern eine tierschutzgerechte Tötung der gefangenen Tiere. Diese Verfahren sind technisch aufwendig und störanfällig. Unabhängig von der gewählten Methode gilt: Auch die Entsorgung getöteter Nagetiere muss sichergestellt werden, damit die Hygiene gewährleistet ist.

Schädlingsbekämpfung ist immer Teil eines Gesamtkonzepts aus Biosicherheit, Lebensmittelhygiene, Tierseuchenprävention, Arbeits- und Umweltschutz. Die BTK begrüßt ausdrücklich, dass sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit der Thematik befasst und auf praxisgerechte Lösungen drängt. Bei der Risikobewertung der Schadnagerbekämpfung darf die gesetzlich geforderte Lebensmittelhygiene nicht unberücksichtigt bleiben.

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