Eklatante Missstände bei Tiertransporten
BTK fordert die Bundesregierung wiederholt zum Handeln auf
Die BTK erwartet von der Bundesregierung wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen, um den Schutz der Tiere bei Transport sicherzustellen. Dazu fordert die BTK u. a. ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer, eine Transportdauerbegrenzung auf max. acht Stunden für Schlachttiere und, wenn möglich, den Transport durch Schlachtkörper bzw. tierische Erzeugnisse zu ersetzen. Auch Zuchttierexporte sollten möglichst z. B. durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können. Ist ein Drittland nicht in der Lage, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze sowie einen tierschutzkonformen Weitertransport zu gewährleisten, sollte keine weitere Lieferung von lebenden Tieren in dieses Drittland erfolgen.
Die BTK appelliert an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung (EG) 1/2005 endlich vorlegt und das Leid der Tiere zu beenden!
Katharina Conrad
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