Staatsziel „Tierschutz“ verschlafen?
Experte: Die betäubungslose Ferkelkastration ist verfassungswidrig

Vor diesem Hintergrund steht die Ankündigung der Regierungskoalition, mittels einer Koalitionsinitiative eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zu erreichen, in einem schlechten Licht. „Für den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln gab es bereits eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die nicht genutzt wurde", meint Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK). Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar, sondern ein reines Zugeständnis der Großen Koalition an die Agrarlobby. Es stehen drei mögliche Alternativen zur Verfügung: Die Durchführung des Eingriffs unter Narkose, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch, die nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) tierschutzfachlich der beste Weg ist.
„Der sogenannte „4. Weg" ist nach jetzigem Stand der Wissenschaft kein gangbarer Weg, denn es müssen alle Alternativen daran gemessen werden, ob sie der Zielstellung, nämlich der Verbesserung des Tierschutzes, gerecht werden", sagt Prof. Dr. Karl-Heinz Waldmann, Vorsitzender des BTK-Ausschusses für Schweine. Eine Änderung des Tierschutzgesetzes, in der der Begriff „Schmerzausschaltung" durch den Begriff „Schmerzminderung" ersetzt würde, um die Lokalanästhesie durch die Landwirte zu ermöglichen, wäre absolut inakzeptabel.
Die BTK appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Beenden Sie die betäubungslose Ferkelkastration!
Katharina Conrad
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