Viel Bürokratie ohne Mehrwert
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) beschlossen

Kranke Tiere müssen behandelt werden, das gebietet der Tierschutz. Antibiotika sind Arzneimittel, mit denen durch Bakterien verursachte Krankheiten behandelt werden. Die Wirksamkeit einiger Wirkstoffe gegen manche dieser Krankheiten hat in den letzten Jahren in bedenklichem Ausmaß nachgelassen. Manche Bakterienarten sind resistent gegen einzelne oder mehrere Antibiotika. Um dem Resistenzproblem entgegenzuwirken, ist es unerlässlich, dass künftig weniger Krankheiten auftreten, die einer Behandlung mit Antibiotika bedürfen. Mensch und Tier müssen gesünder werden. Bei Tieren helfen vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen, gutes Futter, gute Haltungsbedingungen und tierärztliche Beratung – z. B. im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung.
Die Zustimmung des Bundesrates zur Empfehlung des Ausschusses, eine Entschließung zu verabschieden, trifft bei der Tierärzteschaft auf Empörung. „Die dort angesprochene Möglichkeit der Rabattierung wurde gerade vom Ministerium durch das sog. Rabattgutachten überprüft, mit dem Ergebnis, dass Rabatte nicht dafür verantwortlich sind, ob Tiere mehr oder weniger oft behandelt werden", erläutert Dr. Tiedemann. „Auch die im Entschließungsantrag geforderte Auflistung der antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen, ist nicht zielführend. Gerade die Einschränkungen bei der Anwendung bestimmter Antibiotika durch Tierärzte sind wesentlicher Inhalt der geänderten TÄHAV. Mit der in der Entschließung gewünschten Vorgehensweise würde man sie ad absurdum führen, die Behandlung von Tieren unmöglich machen und der Bekämpfung von Resistenzen noch nicht einmal nützen."
Katharina Conrad
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