Zur Bestellung nicht arzneilich wirkender Substanzen

Eine juristische Einschätzung am Beispiel des Paraffinöls

Wie ist die Bestellung nicht arzneilich wirkender Substanzen außerhalb von Apotheken zur Verwendung im Tier durch den Tierarzt unter dem Gesichtspunkt einer Strafbarkeit gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 18 Arzneimittelgesetz (AMG)  i. V. m. § 59a AMG juristisch zu bewerten, hier am Beispiel von Paraffinöl?

Autoren: Karsten Fehn
Ausgabe: 2/2017
S. 154-157
Download