Zur Novellierung des Tierschutzgesetzes

Überblick über Aspekte, die nicht den tierexperimentellen Bereich betreffen

Obwohl die Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) v. a. dem Ziel diente, EU-Rechtsvorgaben zu Versuchstieren (Richtlinie 2010/63/EU) in nationales Recht umzusetzen, wurden auch Änderungen vorgenommen, die andere Themen betreffen. Im Folgenden sollen diejenigen Neuerungen vorgestellt werden, die sich nicht auf Versuchstiere beziehen. Es werden insbesondere die Änderungen aufgeführt, die sich auf die tierärztliche Tätigkeit auswirken könnten. Bewusst werden nicht alle neuen Formulierungen dargestellt, weil es sich dabei auch um redaktionelle bzw. Folgeänderungen oder um sehr spezielle Fragen des Vollzugs handelt. Außerdem wird zusammengestellt, für welche Fragestellungen die Bundesregierung ermächtigt wurde, künftig detailliertere Regelungen zu erstellen.
Autoren: Cornelie Jäger
Ausgabe: 1/2014
S. 4-10
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