16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Inhalte und Hintergründe im Überblick

Das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde am 16. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2013, Nr. 62, S.3813) und wird am 1. April 2014 in Kraft treten. Die im Gesetz enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen sind am 17. Oktober 2013 in Kraft getreten. Die ersten Referentenentwürfe aus dem BMELV und die endgültigen Beschlüsse werden hier zusammengefasst und erläutert.
Autoren: Ute Tietjen
Ausgabe: 1/2014
S. 12-15
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