Zur Bestellung nicht arzneilich wirkender Substanzen                
                                    
                        Eine juristische Einschätzung am Beispiel des Paraffinöls                    
                
            
         
        
            
                                    
                        Wie ist die Bestellung nicht arzneilich wirkender Substanzen außerhalb von Apotheken zur Verwendung im Tier durch den Tierarzt unter dem Gesichtspunkt einer Strafbarkeit gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 18 Arzneimittelgesetz (AMG)  i. V. m. § 59a AMG juristisch zu bewerten, hier am Beispiel von Paraffinöl?
                     
                             
            
                
                                    Autoren:
                    Karsten Fehn
                                                    Ausgabe:
                    2/2017
                
                
                                            S. 154-157                                            
                
                                    
                    
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