Keine allgemeine Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen

Vorhandene Systeme müssen aber ab 01.01.2020 geschützt sein

Seit Jahren treibt die Tierärzteschaft die Sorge um, ob sie aufgrund des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verpflichtet werden, eine genormte Registrierkasse zu nutzen. Hier der aktuelle Stand.

Autoren: Holger Lorenz
Ausgabe: 8/2019
S. 1090-1090
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