Keine allgemeine Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen
Vorhandene Systeme müssen aber ab 01.01.2020 geschützt sein
Seit Jahren treibt die Tierärzteschaft die Sorge um, ob sie aufgrund des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verpflichtet werden, eine genormte Registrierkasse zu nutzen. Hier der aktuelle Stand.
Autoren:
Holger Lorenz
Ausgabe:
8/2019
S. 1090-1090
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