Kastration als Werkvertrag?

Ist diese rechtliche Einordnung noch zeitgemäß?

Aufgrund jüngerer Urteile ist davon auszugehen, dass zukünftig im Streitfall um die Durchführung einer Kastration, anders als bisher, von einer Dienstleistung aufgrund eines Dienstvertrags ausgegangen wird. Dass die Einstufung dieser Leistung als Werkvertrag veraltet ist, wird hier argumentiert.

Autoren: Alexa Frey
Ausgabe: 6/2019
S. 788-790
Download