Anmerkungen zur neuen TÄHAV                
                                    
                        Erläuterungen zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken vom 21.02.2018 (BGBl. I S. 213–6), Stand 03.07.2018                    
                
            
         
        
            
                                    
                        Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) ist am 01.03.2018 überraschend ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Die vorliegenden Erläuterungen sollen Praktikern und Überwachungsbehörden als Hilfestellung dienen und greifen zunächst nur grundlegende Fragen auf. Genauere tierartenspezifische Ausführungen werden ggf. in Form von FAQs ergänzt. Andere Erläuterungen zur Änderung der TÄHAV bleiben unberührt.