Eigenkontrollen zur Verbesserung der Nutztierhaltung

Welchen Beitrag können Tierärzte leisten?

Mit dem novellierten Tierschutzgesetz sind Landwirte aufgefordert, durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die von ihnen gehaltenen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Wie diese Eigenkontrollen organisiert werden könnten, steht derzeit noch nicht fest. Eine Möglichkeit der Umsetzung wird hier dargestellt.
Autoren: Thomas Blaha
Ausgabe: 4/2014
S. 500-504
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