Die besondere Verantwortung des Tierarztes für den Tierschutz

Am Beispiel der Nutztierhaltung

Im Folgenden wird die Tatsache erörtert, dass zunächst der jeweilige Tierhalter oder Tierbetreuer die volle Verantwortung für den Schutz der unter seiner Obhut befindlichen Tiere und der Tierarzt nur eine Mitverantwortung für den Tierschutz bzw. das Tierwohl hat.
Autoren: Thomas Blaha und Thomas Richter
Ausgabe: 1/2014
S. 16-17
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