Röntgen: Aktualisierung der Fachkunde

Wer soll 2008 einen Aktualisierungskurs gemäß §18 a RöV absolvieren?

Nach Neufassung der Röntgenverordnung vom 30. April 2003 dürfen Röntgengeräte nur betrieben werden, wenn in der jeweiligen Praxis oder Klinik mindestens ein approbierter Tierarzt zur Verfügung steht, der die Fachkunde gemäß § 18 a RöV besitzt. Diese Fachkunde muss immer auf dem neuesten Stand sein. Deshalb schreibt die Verordnung vor, dass alle Fachkundigen ihre Fachkunde alle fünf Jahre aktualisieren müssen, i. d. R. durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Aktualisierungskurs.
Ausgabe: 4/2008
S. 452-452
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