Das neue europäische Tierschutzgesetz für Versuchstiere

Die EU-Richtlinie 2010/63/EU

Von der breiten Öffentlichkeit wenig beachtet ist ein Gesetz in Kraft getreten, das in den nächsten Jahren weitreichende Konsequenzen für Versuchstiere im europäischen Raum haben wird. Die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere setzt auf europäischer Ebene neue Standards im Bereich der Versuchstiere. Mit Inkrafttreten ist ein zähes, jahrelanges Ringen zwischen den verschiedenen Interessenvertretern beendet worden. Die Richtlinie gilt als Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen des Tierschutzes einerseits und den ebenso berechtigten Interessen der biomedizinischen Forschung für die Nutzung von Versuchstieren andererseits. Ein Rückblick, Ausblick und Kommentar von Prof. Dr. Franz-Josef Kaup, dem Vorsitzenden des BTK-Ausschusses für Versuchtiere.
Autoren: Franz-Joseph Kaup
Ausgabe: 4/2011
S. 454-454
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