Nicht alles ein Muss, doch besser wäre es

Aufklärungs- und Dokumentationspflichten in der Tiermedizin

Mit dem Auftrag, eine Untersuchung und/oder Behandlung durchzuführen, kann sich für Tierärzte über die Untersuchungs- und Behandlungsleistungen hinausgehend die Verpflichtung ergeben, den Patienteneigentümer vor der Durchführung tierärztlicher Maßnahmen aufzuklären und über durchgeführte Maßnahmen eine Dokumentation anzufertigen. In diesem Beitrag soll erläutert werden, wann und in welchem Umfang die Tierärzte Aufklärungs- und Dokumentationsleistungen obligatorisch zu erbringen haben.
Autoren: RA Kai Bemmann
Ausgabe: 2/2010
S. 0-0
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