Antibiotikameldungen – Warum, wann und wie? - Online-Seminar
Eine große Herausforderung der neuen europäischen Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) ist die Vorgabe der EU-weiten Erfassung von Antibiotikaverwendungen bei Tieren. Seit 2023 sind alle Mitgliedstaaten der EU nach Art. 57 der Verordnung (EU) 2019/6 verpflichtet, die bei Tieren eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln (in Deutschland zurzeit nur Antibiotika) zu erfassen und an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln. Die nationale Implementierung der Verbrauchsmengenerfassung erfolgt in drei Stufen in Abhängigkeit der im Art. 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578 gelisteten Tierarten. Für Rinder, Schweine, Hühner und Puten werden seit 2023 Antibiotikameldungen getätigt. Weitere Tierarten wie z.B. auch Pferde, Hunde und Katzen folgen in den nächsten Jahren.
In diesem kostenfreien Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Strategien zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen und über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Antibiotikameldungen, insbesondere in der nationalen Rechtsprechung. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie die Dokumentation und Meldung der Antibiotikamengen durchführen können, wo Sie sich über den aktuellen Stand und Hintergründe informieren können und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können. Nach jedem Abschnitt haben wir Zeit für Ihre Fragen eingeplant.
Bitte melden Sie sich online unter www.myvetlearn.de an. Die Lerninhalte werden unter www.myvetlearn.de in einem nur für die angemeldeten Teilnehmenden zugänglichen Bereich bereitgestellt. Auch nach dem Live-Termin können Sie sich die Aufzeichnung anschauen sowie sich das Kursskript im pdf-Format herunterladen und archivieren.
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Anmeldung: www.myvetlearn.de
- Datum: 17.12.2024 - 17.12.2025
- Veranstalter: Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V. und Vetion.de GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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