Augen auf beim Kleidungskauf!

BTK verweist auf die mangelhafte Kennzeichnung bei Pelzen

BTK Berlin (04.01.2017) Die Bundestierärztekammer (BTK) warnt eindringlich vor Verbrauchertäuschungen beim Kleiderkauf und verweist auf die mangelhafte Kennzeichnung bei Pelzen.
© C. Pfister
(BTK/Berlin) – Die Bundestierärztekammer (BTK) warnt eindringlich vor Verbrauchertäuschungen beim Kleiderkauf. Häufig stammen vermeintliche Kunstfellbesatze wie Kapuzen, Kragen oder Bommel tatsächlich von Tieren – ohne dass dies ausgewiesen wird. „Tests haben die mangelnde Kennzeichnung bei vielen Hersteller gezeigt“, sagt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. „Wir raten dazu, im Zweifel eher auf Fell oder Pelz zu verzichten und auf andere, garantiert Pelz-freie Produkte zurückzugreifen.“ Das Erkennen von Echtpelzen ist zum Teil nur mit geübtem Auge möglich; um Kunstfell handelt es sich dagegen garantiert, wenn die „Fellfasern“ in einem gewebten Stoff verankert sind.

Die Europäische Union (EU) hat zwar mit der Textilkennzeichnungsverordnung geregelt, dass Ware, die Echtpelz beinhaltet, den Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ enthalten muss. Für Waren, die zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen sowie für Schuhe und Accessoires, gibt es aber keine Kennzeichnungspflicht.

Die Verordnung gilt also nur, wenn Produkte zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen, wie es bei Jacken mit Fellkragen und Mützen oder gar Handtaschen mit Fell-Bommel meist der Fall ist. Leider setzen sich viele Hersteller über diese Kennzeichnungsregelungen hinweg. Vor dem Hintergrund, dass die Tierfelle – oft von Katzen oder Hunden stammend – häufig aus Ländern kommen, deren Tierschutzstandards weit hinter denen in Deutschland zurückliegen, ist die Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht erschreckend. In vielen Ländern, aus denen die Felle stammen, existieren nicht einmal Haltungsregelungen für Pelztiere. Diese Tiere werden dann unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten und getötet.

„Jeder Kunde hat ein Recht darauf zu wissen, ob das von ihm ausgesuchte Produkt einen Echtpelz Anteil hat. Dafür muss die Kennzeichnungspflicht auf alle Produkte ausgeweitet werden, die tierisches Material enthalten. Außerdem sind entsprechende Kontrollen nötig, damit für das nächste Weihnachtsgeschäft kein Tier mehr unnötig leiden muss“, fordert der BTK-Präsident.