Nationale Medikationsregeln im Pferdesport bleiben

Bundestierärztekammer reagiert erleichtert auf die Entscheidung der FN

BTK Berlin (16.09.2014) Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung entschied sich am 16. September dafür, die nationalen Listen der im Training und Wettkampf verbotenen Substanzen vorerst beizubehalten .
© C.Pfister
Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung entschied sich am 16. September dafür, die nationalen Listen der im Training und Wettkampf verbotenen Substanzen weiterhin beizubehalten.
Die Bundestierärztekammer nahm diese Entscheidung mit Erleichterung zur Kenntnis und ist erfreut, dass die Mitwirkung von Tierärzten und Fachgremien hier wohl zu dem Ergebnis geführt hat, die Anpassung der nationalen Medikationsregeln an die FEI-Liste vorerst nicht vorzunehmen. Der Weltverband FEI hatte seit 2012 von seinen Mitgliedsverbänden gefordert, das großzügigere Reglement der FEI-Verbotsliste (Equine Prohibited Substances List, EPSL) auch für den nationalen Turniersport zu übernehmen.

„Es war zu befürchten, dass die in Deutschland geltenden strengeren Regelungen bezüglich des Einsatzes bestimmter Substanzen mit manipulativer Wirkung aufgeweicht werden. Wir haben zum Beispiel die Regelung, dass ein Pferd erst wieder starten darf, wenn eingesetzte Medikamente nicht mehr nachgewiesen werden können. Das ist wichtig und richtig, denn ein Tier, das krank oder rekonvaleszent ist, darf auch nicht unter Wirkung von Medikamenten am Wettkampf teilnehmen“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Eine Regelung im Sinne des Tierschutzes, die bei internationalen Turnieren so nicht besteht. Dort dürfen ungeachtet der wettkampfmanipulierenden Wirkung sowie der Gebote der Chancengleichheit und des Tierschutzes Arzneimittel wie Antibiotika und Hormone verabreicht werden, die auf der Verbotsliste der FN geführt werden. „Mit der Entscheidung, die großzügigeren Verbotslisten der Internationalen Reiterlichen Vereinigung erst einmal nicht zu übernehmen, hat die FN nun dem Gebot, das Wohlbefinden der Pferde zu schützen, Rechnung getragen. Es bleibt allerdings abzuwarten, zu welchen Ergebnissen eine noch einzuberufende Arbeitsgruppe kommen wird, die sich mit den Argumenten pro und contra Listenanpassung befassen soll, so Mantel.

Eine entsprechende Stellungnahme des Pferde-Ausschusses der Bundestierärztekammer mit dem Appell, die restriktiven nationalen Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) beizubehalten, ging der FN Anfang September zu.

Hier finden Sie die Stellungnahme:
www.bundestieraerztekammer.de/index_btk/Ausschüsse/Pferde