Die tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit „Qualzucht“merkmalen – Was es zu wissen gilt - 7-teilige Online-Seminar-Reihe

Nach § 11b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es bereits lange verboten, mit Tieren zu züchten, denen „erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten“. So viel zur Theorie.

In der Praxis sah es bis vor kurzem so aus, dass auch „Qualzucht-Rassen“, wie Französische Bulldoggen oder sogenannte „Teacup“-Rassen regelmäßig an Rassehundeausstellungen und Sportveranstaltungen teilnahmen und prämiert wurden. Durch die Änderung von § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung Anfang 2022 ist es in Deutschland verboten, Hunde, die Qualzuchtmerkmale entsprechend § 11b TierSchG aufweisen, auf Hundeschauen auszustellen oder mit ihnen an Prüfungen, wie Zuchtleistungsprüfungen, oder Hundesportveranstaltungen teilzunehmen. Für die Teilnahme müssen Tierhalter:innen ein entsprechendes Gesundheitszeugnis vorweisen, das von Tierärzt:innen aus Amt oder Praxis ausgestellt werden muss. Zurzeit ist der Vollzug des Ausstellungsverbotes noch uneinheitlich geregelt. Verbindliche Richtlinien für den Vollzug gibt es bislang nicht. Ebenso ist die Auslegung des Gesetzes nicht unumstritten.

Da die klinische Untersuchung und Beurteilung von Hunden auf Qualzuchtmerkmale häufig nicht zu den täglichen Aufgaben der damit nun betrauten (Amts-)Tierärzt:innen zählt, kann es zu Unsicherheiten bei der Durchführung von Einlasskontrollen sowie zum Unmut vieler Hundehalter:innen kommen.

In dieser mehrteiligen Online-Fortbildungsreihe wird auf häufige Qualzucht- bzw. Defektzuchtmerkmale bei Hunden eingegangen. Während sich Dr. Laukner (Veterinäramt Stuttgart) v. a. mit den Ursachen und der Einteilung von Merkmalen, die gemäß § 11b TierSchG relevant sind, sowie mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der amtlichen Kontrolle von Zuchtbeständen unter Berücksichtigung des § 11b TierSchG befasst, stellt Prof. Neumann (Uni Göttingen) in mehreren Live-Onlineseminaren die einzelnen Defekte und ihre Merkmale geordnet nach Körperregionen vor. Die Reihe endet mit einem Beitrag von Molekularbiologin Mag. Dr. Geretschläger (Feragen GmbH, Salzburg) zu Möglichkeiten und Grenzen von Gentests.

Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Die Lerninhalte werden unter www.myvetlearn.de in einem nur für die angemeldeten Teilnehmenden zugänglichen Bereich bereitgestellt. Nach Anmeldung und Zahlungseingang erhalten die Teilnehmenden bis Kursende Zugang zum Kurs. Im Kurszeitraum können Sie jederzeit auf den Inhalt zugreifen, den Referierenden per E-Mail Fragen stellen und nach Abschluss des Kurses einen Multiple-Choice-Test ablegen. Die Teilnahmebescheinigung inkl. ATF-Anerkennung erhalten Sie automatisch nach erfolgreichem Abschluss des Kurses. So können Sie sich zeitlich flexibel fortbilden und gleichzeitig Reise-, Übernachtungs- und Vertreterkosten sparen. 

Kurs 1: Hinweise zu Gesundheitsbescheinigungen aus amtlicher Sicht
Donnerstag, 02.02.2023, 15.00-17.00 Uhr (Laukner; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Kurs 2: Skelett l
Mittwoch, 22.02.2023, 15.00-16.30 Uhr (Neumann; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Kurs 3: Skelett ll
Mittwoch, 19.04.2023, 15.00-16.30 Uhr (Neumann; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Kurs 4: Kopf
Mittwoch, 31.05.2023, 15.00-16.30 Uhr (Neumann; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Kurs 5: Herz-Kreislauf-Respiration
Mittwoch, 28.06.2023, 15.00-16.30 Uhr (Neumann; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Kurs 6: Haut
Mittwoch, 12.07.2023, 15.00-16.30 Uhr (Neumann; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Kurs 7: Genetik
Mittwoch, 13.09.2023, 15.00-16.30 Uhr (Geretschläger; Aufzeichnung verfügbar bis 31.12.2023)

Ab dem 2. Online-Seminar ermäßigt sich die gesamte Kursgebühr pro gebuchtem Online-Seminar jeweils um 3 %.

  • Anmeldung: www.myvetlearn.de

    Ort:
  • Datum: 02.02.-31.12.2023
  • Veranstalter: Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V. und Vetion.de GmbH

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