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Enthornung von Kälbern nicht ohne Anästhesie
Stellungnahme zum Beschluss der Agrarministerkonferenz am 20. März 2015
BTK-Berlin | Die Agrarministerkonferenz hat sich am 20. März 2015 in Bad Homburg zur Schmerzreduktion bei der Enthornung von Kälbern geäußert. Die Konferenz sah die Gabe von Sedativa und von Schmerzmitteln als erforderlich an. Wir begrüßen die Initiative zur Schmerzreduktion bei zootechnischen Eingriffen, die der Landwirt ohne Betäubung durchführen darf. Sie geht aber aus unserer Sicht nicht weit genug.
Ein Verzicht auf eine Betäubung aus rein finanziellen Gründen ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn dies noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen - entsprechend der Empfehlung der LAV - die drei Komponenten
a. Sedierung (Beruhigung)
b. Lokalanästhesie (Betäubung) und
c. Postoperative Schmerzlinderung
erfüllt sein.
Die Abgabe von Xylazin an den Tierhalter sollte nur in der erforderlichen Menge und nach den Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft erfolgen, die die einwandfreie Beschaffenheit des Arzneimittels bis zur Anwendung gewährleisten.
Die sachgerechte Beherrschung und Durchführung der Leitungsanästhesie des Hornnerven (Lokalanästhesie) ist die entscheidende Maßnahme für eine tierschutzkonforme Ausführung dieses Eingriffs bei Kälbern. Die BTK lehnt alle Überlegungen zur Abgabe von Lokalanästhetika an Nicht-Tierärzte zum Schutz der Tiere strikt ab.
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