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Stellungnahme zur Umsetzung der EU RL 2010/63/EU in nationales Recht
BTK-Berlin | Die Bundestierärztekammer begrüßt die Novellierung der EU Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Versuchstiere. Mit der Richtlinie ist es gelungen, europaweit im Versuchstierbereich Standards einzuführen, die im Deutschen Tierschutzgesetz bereits seit Jahren verankert sind. Dennoch müssen verschiedene Aspekte der Richtlinie bei der anstehenden Umsetzung in nationales Recht an das Deutsche Tierschutzgesetz angepasst werden. Aus Sicht der Bundestierärztekammer ist dabei aber zu berücksichtigen, dass es keinesfalls zu einer Verschlechterung der derzeitigen deutschen Rechtslage kommen darf.
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