Röntgen und Strahlenschutz

Die Anwendung von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen unterliegt besonderen Anforderungen, die durch Bundes- und Landesrecht geregelt sind. Dazu zählen u.a. das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung.

Die Bundestierärztekammer ist dafür nicht zuständig und kann Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.

Bitte beachten:

Die nachfolgenden Informationen sind ein freiwilliges Serviceangebot der BTK ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

Rechtsgrundlagen (z.B. Gesetze und Verordnungen in aktueller Fassung) finden Sie u.a. online unter Gesetze im Internet oder beim Bundesamt für Strahlenschutz.

Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils für Sie zuständige Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz oder die für Sie zuständige Oberste Landesbehörde.

Ergänzend finden Sie eine Liste zum Angebot von Grund- und Aktualisierungskursen.

Diese Liste wird monatlich aktualisiert und enthält eine Übersicht aktueller Kursangebote. Die Angaben sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr (insbesondere Anerkennung durch die zuständige Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz und ATF-Anerkennung). Bitte nehmen Sie ggf. direkt Kontakt mit dem jeweiligen Veranstalter auf.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter führt in seinem Internetauftritt seit Januar 2017 eine Liste der Kursanbieter zum Erwerb der Fachkunde und Kenntnisse.

http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion-berufl-strahlenschutz/tiermedizin-anlage-5.html

Für Kursanbieter führt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter zudem eine Liste der zuständigen Stellen für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen:

https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion-berufl-strahlenschutz/ansprechpartner.html

Ansprechpartner

Zuständige Stellen für die Fachkunde im Strahlenschutz

Den Stand der letzten Aktualisierung finden Sie im Dokument.

Kursliste