Gebührenordnung (GOT)

Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Nachfolgend findet sich die GOT in Form einer übersichtlichen Broschüre und ein Merkblatt für Tierhalter:innen, das die Verordnung erläutert.

Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt.

Hausbesuchsgebühr bei Pferden

Aufgrund der insb. in der Zeitschrift St. Georg verbreiteten Behauptung, dass alle Pferde landwirtschaftliche Nutztiere sind und die Ziff. 40 GOT ein Fehler sei, sieht sich die BTK zu einer Klarstellung gezwungen.

Dechra-Ausgabe 2022 - gültig seit 22. November 2022!

FAQ - GOT-Notdienst

Stand: 17.10.2023

Erläuterungen für Tierhalter zur Gebührenerhöhung 2017

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27. Juli 2017 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung", einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Die Untersuchung, Beratung und Betreuung von Nutztierbeständen wird um 30 Prozent teurer.

Merkblatt "Notdientsgebühr" in der GOT

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr" ergänzt. Mit diesem Merkblatt können Sie Patientenbesitzer über die Änderungen informieren.

Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 01.01.2021: Hinweise zur Berechnung der Gebühren für die Injektionsnarkose

Zum 01.01.2021 soll nun endgültig das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration gelten. Die Option der Injektionsnarkose mit Azaperon und Ketamin wurde sowohl von Landwirten als auch von Tierärzten als wenig relevant angesehen. Mit dem Näherrücken der Betäubungspflicht gibt es aber doch ein unerwartet hohes Interesse an der Injektionsnarkose zur Kastration der Ferkel. Im folgenden werden Hinweise zur Abrechnung gemäß GOT gegeben.