Ganzjährige Anbindehaltung muss verboten werden!

BTK enttäuscht über Stellungnahme der Bundesregierung

BTK Berlin (02.08.2016) In einer am 27. Juli veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ab. Die BTK ist enttäuscht über diese Entscheidung – sie hatte sich bereits 2015 in einer Stellungnahme gegen die ganzjährige Anbindehaltung ausgesprochen.
© C. Pfister
(BTK/Berlin) In der vergangenen Woche veröffentlichte die Bundesregierung ihre Stellungnahme zur ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Tenor des Papiers, mit dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf eine Entschließung des Bundesrates zum Verbot dieses „nicht tiergerechten Haltungssystems“ reagiert: Die Bundesregierung lehnt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ab mit der Begründung, dass die Folgen für die betroffenen Wirtschaftsverbände noch nicht in genügendem Maße abgeschätzt werden konnten …

Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer, ärgert diese Argumentation: „Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern schönzureden mit der Begründung, ein Verbot würde den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen, berücksichtigt nicht das Tierwohl! Wenn man die Diskussion mit dem Ziel, die reine ganzjährige Anbindehaltung abzuschaffen, den Wirtschaftsbeteiligten überlässt, wird es wohl bis zum Sankt-Nimmerleinstag dauern, bis sich für die Tiere etwas ändert. Wir führen diese Diskussion schon so lange und es bedarf hier endlich klarer Entscheidungen seitens der Politik!“

Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung regelt nur die Haltung für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten, hier ist die Anbindung verboten. Konkrete Anforderungen an die Haltung von älteren Rindern sucht man bisher vergebens. Daher begrüßte die Bundestierärztekammer die Entschließung des Bundesrates vom April 2016 ausdrücklich – trotz der darin vorgesehenen langen Übergangsfrist von 12 Jahren. Dass das zuständige Ministerium nun die ganzjährige Anbindehaltung weiterhin erlaubt, und das u.a. damit begründet, dass es noch keine „Informationen dazu gibt, welche konkreten Haltungsarten vom beabsichtigten Verbot erfasst werden sollen“, findet Tiedemann absurd. In der Stellungnahme beantworte das BMEL diese Frage nämlich selbst, indem definiert werde, dass „ganzjährige Anbindehaltung eine Anbindehaltung von Rindern ohne Möglichkeit einer täglichen oder zumindest saisonalen freien Bewegung ist.“ „Im Klartext heißt das, die Tiere stehen oder liegen Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat immer am selben Platz, ohne Bewegungsfreiheit, Sonnenlicht und frischer Luft“, so Tiedemann.

Die Bundestierärztekammer hatte in einer Stellungnahme zur ganzjährigen Anbindehaltung von über sechs Monate alten Rindern aus dem Jahr 2015 Gesetz- und Verordnungsgeber aufgefordert, durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten – eine Chance, die laut Tiedemann nun vertan wurde.