Geschlechtsbestimmung contra Kükentötung

BTK verurteilt Praxis aus Gründen der Wirtschaftlichkeit

BTK Berlin (01.06.2016) Vor dem Hintergrund des OVG-Urteils nimmt die BTK Bundesminister Schmidt beim Wort, der versprochen hat, das Töten männlicher Küken 2017 zu beenden. Aus tierärztlicher Sicht ist die automatisierte Geschlechtserkennung im Ei der einzig zeitnah gangbare Weg.
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Vor dem Hintergrund des Urteils zum sogenannten „Kükenschreddern“ erklärt die Bundestierärztekammer: Küken sind Lebewesen und keine Abfallprodukte! Die deutsche Tierärzteschaft, die sich in ihrem auf dem 27. Deutschen Tierärztetag 2015 verabschiedeten Ethik-Kodex u. a. selbst verpflichtet hat „sich Interessens- und Zielkonflikten mit verantwortungsvollem Abwägen der konkurrierenden Standpunkte und Ziele zu stellen und dabei vorrangig die Bedürfnisse der Tiere zu berücksichtigen“, lehnt in aller Deutlichkeit die Praxis ab, männliche Küken aus Gründen der Wirtschaftlichkeit direkt nach dem Schlüpfen zu töten.

Das massenhafte Töten männlicher Küken hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am 20. Mai 2016 als rechtens und nicht tierschutzwidrig erklärt. Die Richter bestätigten damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung. Die Begründung dafür, dass jährlich (2012) 45 Millionen männlicher Küken „geschreddert“ werden: Die Tiere sterben aus einem „vernünftigen Grund“ – der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ...
„Wir können zwar verstehen, dass Geflügelbetriebe wirtschaftlich arbeiten müssen, doch das massenhafte Töten von Tieren aus diesem Grund ist nicht vertretbar! Aus unserer Sicht gibt es derzeit nur einen Weg aus dem Dilemma: Die automatisierte Geschlechtserkennung im Ei“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Da zur Fleischerzeugung überwiegend Tiere spezialisierter Fleischrassen eingesetzt werden, können die männlichen Küken der Lege-Rassen kaum vermarktet werden, weil sie zu wenig Fleisch ansetzen. Und auch die Abgabe der Küken an Zoos oder den Futtermittelhandel ist eine zu vernachlässigende Größe. Mit tierärztlichem Sachverstand wurde und wird vor diesem Hintergrund unter Hochdruck geforscht: Professorin Dr. Maria-Elisabeth Krautwald-Junghanns und ihr Team von der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig haben ein Verfahren entwickelt, mit dem am dritten Tag nach der Befruchtung im Ei das Geschlecht des Kükens bestimmt werden kann. Männliche Tiere werden so gar nicht erst ausgebrütet – zu diesem frühen Zeitpunkt empfindet der Embryo nach bisherigen Erkenntnissen noch keine Schmerzen. Das hoch komplizierte Laserverfahren wird seit Sommer 2015 u. a. mit Wissenschaftlern der TU Dresden weiterentwickelt, um bald ein markttaugliches Gerät für die Brütereien anbieten zu können.

BTK-Präsident Tiedemann: „Vor dem Hintergrund des OVG-Urteils nehmen wir nun Bundesminister Schmidt beim Wort, der versprochen hat, das Töten männlicher Küken 2017 zu beenden“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im vergangenen Jahr Zuwendungen von über einer Million Euro an den Forschungsverbund um Krautwald-Junghanns bewilligt. Sobald entsprechende Geräte zur In-Ovo-Geschlechtsbestimmung auf dem Markt seien, gäbe es keine Rechtfertigung mehr, männliche Küken auszubrüten und zu töten, hatte Schmidt erklärt.