Antibiotika schützen und bewahren!

Die BTK hat ihre Antibiotika-Leitlinien aktualisiert

BTK Berlin (02.03.2015) Im Jahr 2000 zum ersten Mal herausgegeben, stellen die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimittel“ ein wichtiges Werkzeug dar, damit Tierärzte ihrer Verantwortung im Umgang mit Antibiotika nachkommen können.
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Über diese Tatsache lässt sich nicht streiten: Antibiotika sind wichtige medizinische „Waffen“, die erhalten werden müssen, um Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier zu bekämpfen, dadurch den Tierschutz sicherzustellen und gesunde Lebensmittel zu produzieren. Vor diesem Hintergrund und im Bewusstsein um die tierärztliche Verantwortung im Umgang mit Antibiotika hat die Bundestierärzte-kammer die dritte überarbeitete Auflage der „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimittel“ (kurz „Antibiotika-Leitlinien“) herausgegeben.

„Ohne Antibiotika können Tierärzte keine durch Bakterien verursachten Infektionskrankheiten behandeln. Tierärzte haben daher ein ureigenes Interesse, die Wirkstoffe nicht zu verlieren und setzen sie darum sorgfältig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein“, sagt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die von Wissenschaftlern, Hochschullehrern, Praktikern, Behörden und Industrie unter Leitung von Prof. Dr. Manfred Kietzmann, Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, erarbeiteten Leitlinien beschreiben die optimale Vorgehensweise für die Anwendung bei Schweinen, Wiederkäuern, Geflügel, Fischen, Kleintieren und Pferden. Folgende Grundsätze werden dabei besonders betont:

• Antibiotika dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Tiere krank sind und nur bei bakteriellen Infektionen,
• Antibiotika dürfen nur aufgrund einer Untersuchung und Diagnose eines Tierarztes eingesetzt werden,
• Die Behandlung darf nur durch ein z. B. nach Wirkungsspektrum und Resistenzlage geeignetes Antibiotikum je nach Lage des Einzelfalles durchgeführt werden,
• Die Behandlung hat über den vom Tierarzt angegebenen Zeitraum zu erfolgen.

Schon lange weiß man, dass jede Anwendung von Antibiotika, vor allem ein unsachgemäßer und übermäßiger Einsatz, zur Bildung von Resistenzen beiträgt. Darum hat die Bundestierärztekammer bereits vor über zwanzig Jahren auf dieses Problem hingewiesen und zum sorgsamen Umgang gemahnt. Die Bundestierärztekammer übernahm frühzeitig Verantwortung, indem sie im Jahr 2000 erstmals die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ herausgab und damit eine Sensibilisierung der Tierärzteschaft erreichte.
Prof. Dr. Mantel: „Das Vorkommen resistenter, also gegen ein oder mehrere antibakterielle Wirkstoffe unempfindlicher Bakterien, hat in den letzten Jahren zugenommen. Durch resistente Keime verursachte Krankheiten können schlechter bis gar nicht mehr behandelt werden. Die Zusammenhänge der Entstehung und Verbreitung von Resistenzen sind komplex und Gegenstand zahlreicher Forschungen.“

Die aktualisierten Antibiotika-Leitlinien wurden allen mehr als 38.000 Tierärzten mit der Märzausgabe des „Deutschen Tierärzteblattes“ ausgehändigt. Darüber hinaus sind sie auch auf der Homepage der Bundestierärztekammer abrufbar.