Tierärzte gehen verantwortungsvoll mit Monensin um

Anwendung von antibiotisch wirksamem Stoff in der Diskussion

BTK Berlin (06.12.2013) Vor dem Hintergrund der anhaltenden gesellschaftlichen Diskussion um den Umgang mit antibiotisch wirksamen Stoffen setzt sich die Bundestierärztekammer für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Mittel Monensin ein.
© C.Pfister
(BTK/Berlin) Die Bundestierärztekammer setzt sich seit vielen Jahren für einen sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln ein. Da diese Antibiotika medizinisch wertvoll und unverzichtbar sind, ist ihr Einsatz gesetzlich auf die Behandlung von kranken Tieren beschränkt. Die Tierärzteschaft hat dazu in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten (ArgeVet) bereits im Jahr 2000 Leitlinien entwickelt, die vorgeben, wie Antibiotika bei Tieren sorgsam ausgewählt und verantwortungsvoll angewendet werden sollen.

In diesem Jahr wurde nun ein Arzneimittel zugelassen, das die Gemüter der Tierärzte erhitzt, weil es das antibiotisch wirksame Monensin enthält: Monensin wurde bis zum Jahre 2006 zur Leistungssteigerung von Mastrindern eingesetzt. Solche sogenannten Leistungsförderer, die der Landwirt ohne tierärztliche Kontrolle über das Futter einsetzen durfte, hat die Bundestierärztekammer schon in den 8oer Jahren erfolgreich bekämpft, weil bei vielen Stoffen die Gefahr von Resistenzbildungen bestand. Inzwischen sind sie glücklicherweise europaweit verboten.

Das neue Arzneimittel darf nur bei Milchkühen eingesetzt werden und wurde von der zuständigen Behörde zugelassen, um einer Stoffwechselerkrankung, der Ketose, entgegenwirken. Es kann für betroffene Tiere eine Hilfe sein. Rückstände in Fleisch oder Milch hinterlässt das Mittel nicht, auch Resistenzbildungen sind aufgrund der Wirkungsart nicht zu befürchten.

Die vollständige Stellungnahme zum Thema ist zu finden unter www.bundestieraerztekammer.de in der Rubrik Infos für Tierärzte, Ausschüsse, Arzneimittel- und Futtermittelrecht. Die Antibiotikaleitlinien sind zugänglich unter http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_abll.php?Year=2013.