Betäubung gehört in Tierärztehand!

Bundestierärztekammer ist entsetzt über Aufweichung der Betäubungsregelung

BTK Berlin (12.12.2012) Die ab 2019 vorgeschriebene Betäubung bei der Ferkelkastration und beim Schenkelbrand von Pferden soll in Zukunft aus Kostengründen auch Tierhaltern und Landwirten erlaubt sein.
Eigentlich sollte ein erneuertes Tierschutzgesetz den Tieren mehr Schutz garantieren – doch die Novelle verkam immer mehr zu einer Farce, denn selbst die wenigen verbliebenen Verbesserungen sind mittlerweile vom Tisch: So soll der umstrittene Schenkelbrand von Pferden erlaubt bleiben, und ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration von 2017 auf das Jahr 2019 verschoben werden.

Nun platzt der Bundestierärztekammer allerdings der Kragen, denn statt mehr Tierschutz droht „von hinten durch die kalte Küche“ sogar eine Verschlechterung für die Tiere:
Die ab 2019 vorgeschriebene Betäubung bei der Ferkelkastration und beim Schenkelbrand von Pferden soll in Zukunft aus Kostengründen auch Tierhaltern und Landwirten erlaubt sein. Bisher ist eine Betäubung bei schmerzhaften Eingriffen nach Paragraph 5 Abs.1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes ausschließlich von einem Tierarzt durchzuführen. Und das ist auch gut so, denn nur ein Tierarzt kann diese aufgrund seiner intensiven Ausbildung fachlich korrekt ausführen. Schließlich stellt die Betäubung von Tieren einen massiven Eingriff in ihr Nervensystem dar, der immer risikobehaftet ist. Und sie soll natürlich auch wirken!

Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer: „Dem Tierschutz wird hier ein Bärendienst erwiesen. Es wäre besser, ganz auf diese schmerzhaften und chirurgischen Eingriffe zu verzichten.“
Momentan, so Mantel, gibt es keine praktikablen und vor allem schnell und ausreichend wirksamen Schmerzmittel, die vom Landwirt bedenkenlos angewendet werden können. „Verfügbare lokal aufzubringende Präparate für die Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration wirken erst nach einigen Minuten. Bei den großen Beständen wird aber im Akkord kastriert, das heißt, die Tiere wären im Regelfall bei dem Eingriff überhaupt nicht betäubt. Und auch der Schmerz nach der Operation wird nicht gelindert, das ist eine grobe Täuschung“, kritisiert Mantel.

Die Bundestierärztekammer appelliert darum an die Vernunft der verantwortlichen Politiker: „Ein solch schwerwiegender Eingriff in die tierärztliche Zuständigkeit für die Betäubung darf mit Blick auf die Folgen für den Tierschutz kein Schnellschuss sein! Gerade im Hinblick auf unausgegorene Themen wie die Ferkelkastration sollte der Gesetzestext noch einmal überdacht werden“, so Mantel.

Die ausführliche Stellungnahme der BTK finden Sie unter Infos für Tierärzte/Ausschüsse/ Ausschuss für Arzneimittel- und Futtermittelrecht.